Nr. 3468960

Bewachungsgewerbe

Wer Eigentum oder Personen bewachen will, übt ein Bewachungsgewerbe aus. In Deutschland benötigen Sie dafür eine offizielle Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie an einer Unterrichtung im Bewachungsgewerbe bei der IHK teilgenommen haben. Wer als Türsteher, Kaufhausdetektiv oder "City-Streife" arbeiten möchte, muss zusätzlich eine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Gesetzliche Regelungen für das Bewachungsgewerbe

Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO)
Security-Jacke © flashpics - Fotolia.com

Das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe gilt für Personen, die das Bewachungsgewerbe als Selbstständige ausüben wollen, und für Beschäftigte, die Aufgaben in Bewachungsunternehmen übernehmen.

Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO)
© Kadmy - Fotolia.com © Kadmy - Fotolia.com

Als Türsteher, Kaufhausdetektiv, "Citystreife" im öffentlichen Verkehrsraum, bei Bewachungen in leitender Funktion von Aufnahmeeinrichtungen des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften sowie Bewachungen in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen müssen Sie eine zusätzliche Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Hier finden Sie alle Informationen und Prüfungstermine.

Chantal Blank
Unternehmensförderung | Spielhallenrecht