Bewachungsgewerbe
Wer Eigentum oder Personen bewachen will, übt ein Bewachungsgewerbe aus. In Deutschland benötigen Sie dafür eine offizielle Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie an einer
Unterrichtung im Bewachungsgewerbe bei der IHK teilgenommen haben. Wer als Türsteher, Kaufhausdetektiv oder "City-Streife" arbeiten möchte, muss zusätzlich eine
Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen.
Gesetzliche Regelungen für das Bewachungsgewerbe
Kontakt

Peter Wellmann
Wirtschaftsförderung | Großhandel | DienstleistungBrigitte Deye
Bewachungsgewerbe |Prüfungen freiverkäufliche Arzneimittel