Finanzielle Unterstützung

Als Auszubildender möchte man mit eigenen Beinen im Leben stehen. Vielleicht ist auch ein Umzug in einen anderen Ort nötig, um seinen Beruf zu erlernen. In vielen Fällen reicht hierzu die Ausbildungsvergütung nicht aus um seine Miete, Lebensmittel und die Fahrt zum Ausbildungsbetrieb zu bezahlen.
Die Bundesregierung unterstützt verschiedene Maßnahmen für Jugendliche oder junge Erwachsene, um Ihnen einen Einstieg in die Berufsausbildung zu ermöglichen. Wir haben für Sie verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zusammengetragen.
Hinweis: Nicht jeder Auszubildender kann die finanziellen Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen. Der Bezug von den aufgeführten Leistungen ist von verschiedenen Kriterien abhängig, die bei der Antragsstellung überprüft werden.

Ausbildungsgeld

Das Ausbildungsgeld können Menschen mit Behinderung beantragen, die ihre Ausbildung in einer beruflichen Rehabilitationseinrichtung, einem Berufsbildungswerk oder vergleichbaren Einrichtung durchführen. Ebenso kann Ausbildungsgeld während einer beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) im Berufsbildungsbereich in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beantragt werden.
Das Ausbildungsgeld wird von der Agentur für Arbeit für behinderte Menschen gezahlt, die kein Übergangsgeld erhalten. Vom Grundprinzip her werden auf das Ausbildungsgeld die Richtlinien für die Berufsausbildungsbeihilfe sowie die Bedarfe nach dem BAföG angewandt. Das Ausbildungsgeld wird in der Regel nur für die erste Berufsausbildung geleistet.
Ausbildungsgeld erhalten also im Regelfall jugendliche behinderte Menschen, die noch keine Berufsausbildung absolviert haben. Die Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit beraten zu den Voraussetzungen einer Förderung der Erstausbildung oder Qualifizierung. Geregelt wird das Ausbildungsgeld für behinderte Menschen im dritten Sozialgesetzbuch, in § 122 SGB III.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Sie wird monatlich gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die BAB muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Der Anspruch auf Beihilfe kann zutreffen, wenn eine der Voraussetzungen erfüllt ist:
  • Der Auszubildende nimmt an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil.
  • Der Auszubildende durchläuft eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und der Ausbildungsbetrieb ist zu weit von den Eltern entfernt, um zuhause wohnen zu bleiben.
  • Der Auszubildende durchläuft eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, ist über 18 Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise lebt mit seinem Partner zusammen.
  • Der Auszubildende durchläuft eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, hat mindestens ein Kind und lebt nicht in der Wohnung seiner Eltern.

Bildungskredit

Auszubildende, die sich in der Schlussphase der Berufsausbildung befinden, können einen Bildungskredit über die KfW beantragen. Gefördert werden, unabhängig vom Einkommen der Eltern, alle Personen die mindestens 18 Jahre und maximal 36 Jahre alt sind und sich in einer Vollzeitausbildung befinden. Nicht Förderfähig sind Personen in Teilzeitausbildung. Der Antrag ist bei der KfW zu stellen.

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können Zuschüsse zur Praktika-Vergütung erhalten. Zusätzlich erhalten Unternehmen einen Zuschuss zum pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Die Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat ist ein vier- bis zwölfmonatiges Betriebspraktikum, das sich eng an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe orientiert. Mit der Einstiegsqualifizierung erhalten junge Menschen die Chance, einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen.
Die Betriebe haben die Möglichkeit geeignete Nachwuchskräfte zu finden und an die Ausbildung heranzuführen. Einstiegsqualifizierungen sind auch ein guter Weg für Unternehmen, um junge Flüchtlinge an eine Ausbildung heranzuführen. Im Rahmen der EQ können Sie ihre Sprachkenntnisse vertiefen und auf die Ausbildung vorbereitet werden. Weitere Informationen finden zur EQ sowie zur Höhe der Förderung finden Sie hier.

Insolvenzgeld

Insolvenz in der Ausbildung (Hinweise und Förderung)

Kindergeld

Kindergeld kann für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gezahlt werden, wenn sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet. Das Kindergeld soll dazu dienen, die Ausbildung des Kindes mitzufinanzieren. Der Antrag ist bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen.

Waisenrente

Waisenrente in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr möglich.
Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung erhalten Waisen auch über das 18. Lebensjahr hinaus – längstens bis zum 27. Lebensjahr – Waisenrente. Auch wenn ein Wechsel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, zum Beispiel zweier Schulausbildungen oder von einer Schul- zu einer Berufsausbildung beabsichtigt ist, fällt die Waisenrente für den Zeitraum zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten nicht einfach weg.
Wenn zwischen der vorherigen Schulausbildung und der neuen Schul- oder Berufsausbildung nur ein Zeitraum von höchstens vier Kalendermonaten liegt, wird die Waisenrente auch für diese „Übergangszeit“ weitergezahlt.
Allerdings müssen die geltend gemachten Zeiten nachgewiesen werden. Als geeignete Nachweise eingereicht werden können zum Beispiel Abschlusszeugnis, Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 10004800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Wohngeld

Auszubildende, die eine Wohnung gemietet haben, können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten bekommen. Den Antrag auf Wohngeld ist bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde (z.B. Stadt, Gemeinde etc.) zu stellen.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).