Ausbildungsvertrag
Hinweise zur Vertragsregistrierung
Wir bitten darum, uns Aus- und Umschulungsverträge ab dem 01.01.2024 ausschließlich über das IHK-Online-Portal TIBROS zu übermitteln.
Hinweis: Der Antrag auf Eintragung wurde um die elektronischen Kontaktdaten der Auszubildenden, der gesetzlichen Vertreter/-innen, der Ausbildenden und der Ausbilder/-innen erweitert und müssen erfasst werden (§ 36 Abs. 2 BBiG). Dies soll die moderne Kommunikation zwischen den Beteiligten ermöglichen.
Bei einem digitalen Ausbildungsvertrag ist die Vertragsabfassung so zu übermitteln, dass die Empfänger und Empfängerinnen diese speichern und ausdrucken können (§ 11 Abs. 2 BBiG). Sofern keine Unterschriften auf der elektronischen Vertragsabfassung vorhanden sind, ist der Empfang durch die Empfänger und Empfängerinnen nachzuweisen durch die Ausbildungsbetriebe (Formlose Empfangsbestätigung) nachzuweisen (§ 11 Abs. 2 S. 2 BBiG). Die Empfangsbestätigung ist der IHK mit der Einreichung der elektronischen Vertragsabfassung einzureichen (§ 36 Abs. 1 S. 2 BBiG).
Bei einem digitalen Ausbildungsvertrag ist die Vertragsabfassung so zu übermitteln, dass die Empfänger und Empfängerinnen diese speichern und ausdrucken können (§ 11 Abs. 2 BBiG). Sofern keine Unterschriften auf der elektronischen Vertragsabfassung vorhanden sind, ist der Empfang durch die Empfänger und Empfängerinnen nachzuweisen durch die Ausbildungsbetriebe (Formlose Empfangsbestätigung) nachzuweisen (§ 11 Abs. 2 S. 2 BBiG). Die Empfangsbestätigung ist der IHK mit der Einreichung der elektronischen Vertragsabfassung einzureichen (§ 36 Abs. 1 S. 2 BBiG).
Ausbildungsbetriebe können über das IHK-Online-Portal (TIBROS) Ausbildungsverträge online erfassen. Die Daten des Ausbildungsbetriebes, Ausbildende, Ausbildungsberufe und weitere der IHK vorliegende Daten sind bereits hinterlegt. Das System unterstützt die vollständige und korrekte Vertragseintragung durch Erklärungen sowie Plausibilitätsprüfungen.
Die Einreichung des Ausbildungsvertrages ist mit zwei Varianten möglich:
Variante 1: Vertrag mit Unterschriften der Vertragspartner
Der unterschriebene Vertrag kann über einen QR-Code mit dem Smartphone fotografiert oder als Scan (Dateiupload) hochgeladen werden und über das Ausbildungsportal direkt an die IHK gesendet werden. Dies erspart den kompletten Postversand und beschleunigt die Vertragseintragung.
Folgende Unterlagen sind bei der Oldenburgischen IHK über das IHK-Online-Portal (TIBROS) einzureichen:
- Antrag auf Eintragung (Vertragsexemplar für die IHK | Blatt 1 Seite 1 bis 4)
- ggf. Zusatzvereinbarungen zu Wahlqualifikationen
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung – Bei zu Beginn der Ausbildung noch minderjährigen Auszubildenden ist die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Absatz 1 JArbSchG einzureichen.
- Empfangsbestätigung des Ausbildungsvertrages der gesetzlichen Vertreter, sofern auf der elektronischen Vertragsabfassung keine Unterschriften vorhanden sind.
Variante 2: Vertrag ohne Unterschriften (Digitale Empfangsbestätigung)
Das Berufsbildungsgesetz ermöglicht seit dem 01.08.2025, dass Ausbildungsverträge ohne Unterschrift, mit digitaler Empfangsbestätigung, vereinbart werden können.
Der Ausbildungsvertrag wird im IHK-Online-Portal erstellt. Mit der Funktion - Digitale Empfangsbestätigung anfordern - werden die Vertragsunterlagen digital über das IHK-Online-Portal an den Azubi und ggf. die Erziehungsberechtigten übermittelt und eine digitale Empfangsbestätigung angefordert. Der Empfang muss über einen Link vom Azubi und ggf. den Erziehungsberechtigten bestätigt werden. Ist dies erfolgt, wird der Vertrag mit der Empfangsbestätigung gekennzeichnet und automatisch an die IHK übermittelt.
Folgende Unterlagen sind bei der Oldenburgischen IHK über das IHK-Online-Portal (TIBROS) einzureichen:
- Antrag auf Eintragung
- ggf. Zusatzvereinbarungen
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
- Digitale Empfangsbestätigung des Ausbildungsvertrages des Auszubildenden und ggf. der gesetzlichen Vertreter. (Wird über das IHK-Online-Portal angefordert und hinterlegt)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung – Bei zu Beginn der Ausbildung noch minderjährigen Auszubildenden ist die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Absatz 1 JArbSchG einzureichen.
Hinweis für beide Varianten: Der Ausbildungsvertrag kann mit einem Jugendlichen nur geschlossen werden, wenn seine gesetzlichen Vertreter mit unterschreiben. Gesetzliche Vertreter sind beide Eltern gemeinsam. Es sei denn, dass einem von ihnen das Sorgerecht allein übertragen worden ist (§ 1629 Abs. 1 BGB).
Kurzanleitung Vertragsregistrierung
Um den Vertrag im IHK-Online-Portal (TIBROS) vollständig an die IHK zu übermitteln, haben wir für Sie eine Kurzanleitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 781 KB) mit den wichtigsten Bearbeitungsschritten zusammengefasst.
Betriebsnummer
Seit dem 1. Januar 2021 muss die BA-Betriebsnummer nach § 34 BBiG im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden. Es ist immer die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte zu erfassen in der die Auszubildenden ihre Ausbildung tatsächlich absolvieren. Informationen zur BA-Betriebsnummer erhalten Sie hier.
Elektronische Vertragsabfassung
Um einen vollständig medienbruchfreien digitalen Prozess zu ermöglichen, muss die elektronische Vertragsabfassung keine Unterschriften der Vertragsparteien mehr enthalten.
Stattdessen genügt es künftig, wenn der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden (und ggf. dessen gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen) die elektronische Vertragsabfassung unverzüglich übermittelt und der Auszubildende den Empfang bestätigt. Hierbei ist zu beachten, dass die elektronische Vertragsabfassung vom Empfänger gespeichert und ausgedruckt werden kann (§ 11 Abs. 2 BBIG). Die Empfangsbestätigung kann formlos, z.B. per Mail, erfolgen. Bei minderjährigen Auszubildenden muss der Empfang vom Auszubildenden, als auch von jedem gesetzlichen Vertreter, bestätigt werden.
Aufbewahrungsfrist für Ausbildungsbetriebe
Die Vertragsabfassung und den Empfangsnachweis haben Ausbildende nach Ablauf des Jahres (31.12.), in dem das Ausbildungsverhältnis beendet wurde, drei Jahre lang aufzubewahren (§ 11 Abs. 2 S. 4 BBiG).
Antrag auf Eintragung
Der Antrag auf Eintragung wurde um die elektronischen Kontaktdaten der Auszubildenden, der gesetzlichen Vertreter/-innen, der Ausbildenden und der Ausbilder/-innen erweitert und müssen erfasst werden (§ 36 Abs. 2 BBiG). Dies soll die moderne Kommunikation zwischen den Beteiligten ermöglichen.
Eintragungsbestätigung
Nach Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erhalten sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der zukünftige Auszubildende eine Eintragungsbestätigung. Die Eintragungs-, Änderungs- oder Auflösungsbestätigung kann im IHK-Online-Portal unter dem Menüpunkt “Dokumente” abgerufen werden.
Wie wird man Ausbildungsbetrieb?
In einem persönlichen Beratungsgespräch im Unternehmen wird geklärt, welches Berufsbild inhaltlich passt und wer die Ausbildungsverantwortung als Ausbilder/-in übernimmt.
Wie wird man Ausbilder/-in?
Sie möchten uns eine Ausbilderin oder einen Ausbilder benennen? Nutzen Sie hierzu gerne unseren Onlineservice.
Die Ausbildungsberatung hilft bei allen Fragen zur Ausbildereignung. Informationen zur Ausbilder-Eignungsprüfung erhalten Sie hier.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).