Architekten und Ingenieur- und Planungsbüros
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
Hinweis: Der Tarif findet Anwendung bei Bauzeichnern, die bei freien Architekten, beratenden Ingenieuren oder in Ingenieur- und Planungsbüros ausgebildet werden. Für Bauzeichner, die in Bauunternehmen ausgebildet werden, gilt der Branchentarif des Bauhandwerks oder der Bauindustrie.
Ausbildungsjahr | 40 Std. |
1. Ausbildungsjahr
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673 €
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2. Ausbildungsjahr
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843 €
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3. Ausbildungsjahr
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1.012 €
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Stand: 01.02.2022
Gültigkeit: ab 01.02.2022
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 40 Stunden
Gültigkeit: ab 01.02.2022
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 40 Stunden
Ausbildungsjahr
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Empfehlung ADAI Ortsgruppe I
(Alle Orte die nicht unter Gruppe II fallen)
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Empfehlung ADAI Ortsgruppe II
(Alle Orte mit über 100.000 Einwohnern und direkt angrenzende Orte)
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1. Ausbildungsjahr
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832,00 €
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876,00 €
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2. Ausbildungsjahr
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1.028,00 €
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1.080,00 €
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3. Ausbildungsjahr
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1.222,00 €
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1.286,00 €
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Stand: 01.01.2024
Gültigkeit: ab 01.01.2024
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 40 Stunden
Gültigkeit: ab 01.01.2024
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 40 Stunden
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.