Personaldienstleistungs-kaufmann/-frau

Arbeitsgebiet

Personaldienstleistungskaufleute sind in Personaldienstleistungsunternehmen tätig. Sie arbeiten in den Bereichen Personalberatung, -vermittlung, -rekrutierung, -entwicklung, sowie der Arbeitnehmerüberlassung.

Branchen/Betriebe

Personaldienstleistungskaufleute sollen aber nicht nur in Zeitarbeitsfirmen tätig sein können, sondern auch in Personalabteilungen größerer Unternehmen. Auch hier werden Fachkräfte für Personalanwerbung, Bewerberberatung, Personalauswahl, Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung, Personalführung und Personalbetreuung sowie für die Personalsachbearbeitung gebraucht.

Berufliche Fähigkeiten

Personaldienstleistungskaufleute
  • planen und führen die Personalbeschaffung durch, organisieren den Personaleinsatz und planen die Personalentwicklung
  • akquirieren und betreuen Kunden, analysieren Arbeitsplätze und ermitteln den Personalbedarf
  • kalkulieren und erstellen Angebote und schließen Verträge ab
  • steuern und kontrollieren die Projekt- und Auftragsabwicklung
  • sorgen für die Arbeitssicherheit und stellen den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher
  • wenden die einschlägigen Rechtsvorschriften an
  • beschaffen Informationen über Berufe und Tätigkeiten
  • analysieren den Markt und dokumentieren Veränderungen
  • arbeiten teamorientiert, beraten und kommunizieren adressatengerecht und nutzen Konfliktbewältigungsstrategien
  • schaffen und pflegen Netzwerke mit Organisation, Institutionen und Unternehmen
  • wenden qualitätssichernde Maßnahmen an

Ausbildungsschwerpunkte

  • Personalgewinnung
  • Personaleinsatz
  • Berufsfelderschließung
  • Auftragsakquise und Auftragsdurchführung
  • Marketing
  • Kommunikation und Kooperation
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Berufsbezogene Rechtsanwendungen

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.

Berufsschule

BBS Haarentor, Oldenburg
Ammerländer Heerstr. 33-39, 26129 Oldenburg
www.bbs-haarentor.de

Prüfungen

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff.
Prüfungstermine
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Prüfungsterminen statt.
Den Termin der mündlichen Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin, schriftlich. Die mündlichen Abschlussprüfungen finden in der Sommerprüfung ca. 4 Wochen vor den Sommerferien und in der Winterprüfung im Januar statt.
Prüfungsvorbereitung
Damit Auszubildende mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können, haben wir eine Übersicht mit verschiedenen Hilfen und Tipps zusammengestellt.
Hinweis: Weitere Informationen zur Zwischenprüfung sowie zur Abschlussprüfung finden Sie auf der Homepage der AKA.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).