Kaufmann/frau für Tourismus und Freizeit
Arbeitsgebiet
Kaufleute für Tourismus und Freizeit sind in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche tätig. Sie erstellen und vermarkten vor Ort touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und erbringen Dienstleistungen. Damit tragen sie zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades, der Verbesserung des Images und der Steigerung des Besucheraufkommens einer Destination oder Region bei.
Sie setzen sich serviceorientiert für die Kundenwünsche vor Ort ein, beraten und betreuen die Kunden, sorgen für ihre Unterhaltung und tragen wesentlich zum Gelingen des Aufenthaltes in einer Destination oder Region bei.
Branchen/Betriebe
Zu den Unternehmen zählen insbesondere regionale und nationale Tourismusorganisationen, lokale und regionale Tourismusstellen unterschiedlicher Rechtsform, touristische Branchenverbände, Freizeitbäder, Freizeit- und Ferienparks, Campingplätze, Marinas, Incoming-Unternehmen, touristisch orientierte Verkehrsunternehmen.
Berufliche Fähigkeiten
Kaufleute für Tourismus und Freizeit...
- entwickeln, vermitteln und verkaufen touristische Produkte und Dienstleistunge,
- koordinieren regionale und lokale touristische Angebote nach Kundenwünsche,
- informieren zielgruppenspezifisch über touristische Leistungen und Attraktionen, auch in einer Fremdsprache,
- beraten und betreuen Kunden, bieten Serviceleistungen an,
- inszenieren Aktionen und führen Veranstaltungen durch,
- wirken bei der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mit und setzen diese um,
- arbeiten mit lokalen und regionalen Partnern zusammen,
- wirken bei der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle mit,
- gewährleisten Servicequalität und beachten Umweltstandards,
- wenden Informations- und Kommunikationssysteme an,
- wirken bei der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von technischen Anlagen und Einrichtungen mit.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
Berufsschule
Prüfungen
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Prüfungstermine
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Prüfungsterminen statt.
Den Termin der mündlichen Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin, schriftlich. Die mündlichen Abschlussprüfungen finden in der Sommerprüfung ca. 4 Wochen vor den Sommerferien und in der Winterprüfung im Januar statt.
Prüfungsvorbereitung
Damit Auszubildende mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können, haben wir eine Übersicht mit verschiedenen Hilfen und Tipps zusammengestellt.
Hinweis: Weitere Informationen zur Zwischenprüfung sowie zur Abschlussprüfung finden Sie auf der Homepage der AKA.
Besondere Hinweise zum Beruf
Um in den Unternehmen der Tourismus und Freizeitbranche die unterschiedlichen spezifischen Anforderungen zu berücksichtigen, wurden Differenzierungs- und Wahlmöglichkeiten geschaffen. Im dritten Ausbildungsjahr stehen zwei Qualifikationsrichtungen zur Auswahl. Für drei Monate konzentriert sich die Ausbildung auf Qualifikationen zur
1. Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen
1.1 Betriebssicherheit
1.2 Technischer Betriebsablauf
1.3 Pflege und Wartung oder
1.1 Betriebssicherheit
1.2 Technischer Betriebsablauf
1.3 Pflege und Wartung oder
2. Gestaltung der Destination
2.1 Destinationsprofil
2.2 Kooperationen in der Destination
2.3 Destinationsvermarktung
2.1 Destinationsprofil
2.2 Kooperationen in der Destination
2.3 Destinationsvermarktung
(Gewählte Wahlqualifikation ist Schwerpunkt im Prüfungsbereich: Fallbezogenes Fachgespräch)
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).