Hafenschiffer/-in

Arbeitsgebiet

Hafenschiffer unterstützen den Schiffsführer im Rahmen des Gütertransportes, des Güterumschlages und der Personenbeförderung. Sie arbeiten auf Schleppern, Ewerführereischleppern, Barkassen und Fährschiffen.
Im einzelnen sind sie zuständig für die Bedienung und die Beaufsichtigung des Schleppgeschirrs, die Beobachtung des Schleppvorganges, für die sachgerechte Bedienung und Wartung der Antriebsanlagen sowie sämtlicher Einrichtungen und Geräte an Bord.

Branchen/Betriebe

Hafenschiffer werden in Hafenbetrieben beschäfigt.

Berufliche Fähigkeiten

  • nehmen Wasserfahrzeuge in Betrieb und führen sie,
  • befördern Personen im Fähr- und Touristikverkehr,
  • machen Wasserfahrzeuge fest und los und verholen sie,
  • be- und entladen Wasserfahrzeuge und transportieren Ladungen,
  • pflegen und warten Wasserfahrzeuge und deren Ausrüstung sowie technische Einrichtungen,
  • führen seemännische Arbeiten durch,
  • wenden Kommunikations- und Informationstechniken an und setzen dabei fachspezifische Sprachkenntnisse ein,
  • kommunizieren mit Kunden und können Auskünfte in Englisch erteilen,
  • wirken bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen mit und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • planen ihre Arbeit, legen Arbeitsschritte fest, kontrollieren, bewerten und dokumentieren ihre Arbeitsergebnisse,
  • führen ihre Arbeiten selbständig oder im Team unter Beachtung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit durch.

Ausbildungsschwerpunkte

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen
  • Arbeiten im Team
  • Information und Kommunikation
  • logistische Prozesse
  • Führen von Hafenfahrzeugen im Einsatzgebiet
  • Rechtliche Voraussetzungen des Schiffbetriebes
  • Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahme
  • Pflege, Wartung und Instandhaltung, seemännische Arbeiten
  • Verhalten bei besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.

Berufsschule

Staatliche Gewerbeschule Werft und Hafen
Wohlwillstrasse 46, 20359 Hamburg
www.g7.hamburg.de

Prüfungen

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Prüfungstermine
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Prüfungsterminen statt.
Den Termin der mündlichen Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin, schriftlich. Die mündlichen Abschlussprüfungen finden in der Sommerprüfung ca. 4 Wochen vor den Sommerferien und in der Winterprüfung im Januar statt.
Prüfungsvorbereitung
Damit Auszubildende mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können, haben wir eine Übersicht mit verschiedenen Hilfen und Tipps zusammengestellt.
Hinweis: Weitere Informationen zur Zwischenprüfung sowie zur Abschlussprüfung finden Sie auf der Homepage der AKA.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).