Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste
Arbeitsgebiet
Das Arbeitsgebiet der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste gestaltet sich entsprechend dem Einsatzgebiet z. T. unterschiedlich. Gemeinsam sind aber für alle Fachangestellten Beschaffung, Erwerb und Übernahme von Informationen, Medien und Unterlagen.
Hierzu müssen die entsprechenden Quellen für Medien und Informationen erschlossen werden. Die übernommenen Medien und Informationen werden technisch bearbeitet und entsprechend aufbewahrt. Kunden werden beraten und Auskünfte gegeben.
Das Aufgabengebiet geht aber auch hin bis zu Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Marketing. Dazu kommen Verwaltungsaufgaben, Betriebsorganisation, Statistik sowie kaufmännische Aufgaben und Aufgaben im Kassen- und Haushaltswesen.
Branchen/Betriebe
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste sind im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft tätig, z.B. bei Medien- und Pressearchiven, Rundfunk und Fernsehen, Stadt- und Staatsarchiven, öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken, Firmenbibliotheken, Informationsvermittlern, Informations- und Dokumentationsstellen, Fachinformationszentren und anderen Datenbankanbietern, Bildagenturen, Bildstellen, Museen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, pharmazeutischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Berufliche Fähigkeiten
- erschließen Quellen für die Beschaffung und Übernahme von Informationen aller Art (entsprechend dem Einsatzgebiet)
- übernehmen die entsprechenden Informationen, Medien und Unterlagen
- bearbeiten und bewahren die Informationen, Medien und Unterlagen entsprechend der Einsatzgebiete auf
- beraten Kunden und geben Auskünfte über Medien und Informationen aus ihrem Bereich
- führen Werbe- und Marketingmaßnahmen durch, sind in der Öffentlichkeitsarbeit tätig
- sind in der Verwaltung, Betriebsorganisation, Statistik und in kaufmännischen und Aufgaben des Kassen- und Haushaltswesens tätig
Fachrichtungen
- Archiv
- Bibliothek
- Bildagentur
- Information und Dokumentation
- Medizinische Dokumentation
Hinweis: Die gewählte Fachrichtung ist im Ausbildungsvertrag zu benennen.
Ausbildungsschwerpunkte
Hinweis: Die gewählte Fachrichtung ist im Ausbildungsvertrag zu bennen.
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden fachrichtungsübergreifenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Ausbildungsbetrieb - Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
- Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung
- Kommunikation und Kooperation
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft
- Informations- und Kommunikationssysteme
- Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einer der folgenden fünf Fachrichtungen:
- Archiv
- Bibliothek
- Information und Dokumentation
- Bildagentur
- Medizinische Dokumentation
Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Fachrichtung Archiv
- Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern
- Erschließung
- Technische Bearbeitung und Aufbewahrung
- Informationsvermittlung und Benutzungsdienst
Fachrichtung Bibliothek
- Erwerbung
- Erschließung
- Bearbeitung von Medien, Bestandspflege
- Benutzungsdienst und Informationsvermittlung
Fachrichtung Information und Dokumentation
- Beschaffung
- Erschließung
- Verwaltung und Pflege von Datenspeichern
- Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen
- Marketing
Fachrichtung Bildagentur
- Beschaffung
- Erschließung
- Aufbewahrung und technische Bearbeitung
- Bildvermittlung
- Marketing
Fachrichtung Medizinische Dokumentation
- Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen
- Erschließung und Verschlüsselung
- Verwaltung und Pflege von Datenbeständen
- Statistik und Informationsdienstleistungen
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.
Berufsschule
Teilzeitunterricht
Blockunterricht
Prüfungen
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Prüfungstermine
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Prüfungsterminen statt.
Den Termin der mündlichen Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin, schriftlich. Die mündlichen Abschlussprüfungen finden in der Sommerprüfung ca. 4 Wochen vor den Sommerferien und in der Winterprüfung im Januar statt.
Prüfungsvorbereitung
Damit Auszubildende mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können, haben wir eine Übersicht mit verschiedenen Hilfen und Tipps zusammengestellt.
Hinweis: Weitere Informationen zur Zwischenprüfung sowie zur Abschlussprüfung finden Sie auf der Homepage der AKA.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).