Binnenschiffer/-in

Hinweise zur Neuordnung: Seit dem 01.08.2022 gilt die Neuordnung des Ausbildungsberufs Binnenschiffer/-in und Binnenschifffahrtskapitän/in. Des Weiteren ermöglicht die EU-Richtlinie 2017/2397 das Erlangen von Abschlüssen in der Schifffahrt abseits der üblichen Berufsausbildung.

Mit der Neuordnung ändert sich die Prüfungsform. Für neu abgeschlossene Verträge mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 wird eine gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 und Teil 2) eingeführt. Neu sind auch die beiden Schwerpunkte Frachtschifffahrt und Personenschifffahrt.

Arbeitsgebiet

Binnenschiffer/-innen und Binnenschifffahrtskapitän/-innen wirken bei dem Transport von Gütern und der Beförderung von Personen auf den europäischen Wasserstraßen und Binnenseen mit.
Sie arbeiten auf unterschiedlichen Wasserfahrzeugen, wie Trockengüterschiffen, Tankschiffen, Schubverbänden, Ausflugs- und Kabinenschiffen, Fähren, Spezialschiffen und schwimmenden Geräten.
Sie sind in allen Bereichen der Schiffe und Fahrzeuge tätig: An Deck, im Maschinenraum, im Frachtraum und im Führerstand. Je nach Art des Fahrzeuges, dem Aufgabengebiet und dem Einsatzort leben Sie überwiegend an Bord.

Branchen/Betriebe

Binnenschiffer/-innen und Binnenschifffahrtskapitän/-innen werden in Reedereien, Partikulierern (Eigner), Fährbetrieben, Hafenbetrieben, Wasserbau- und Schifffahrtsämtern beschäftigt.

Berufliche Fähigkeiten

Binnenschiffer/-innen und Binnenschifffahrtskapitän/-innen sorgen als Besatzungsmitglied für den reibungslosen und betriebssicheren Ablauf an Bord. Sie wirken bei der Schiffsführung mit und helfen bei An-, Ablege- und Ankermanövern. Sie steuern unter Aufsicht das Schiff über nationale und internationale Wasserstraßen nach geltenden Fahrregeln und Fahrwasserzeichen.
Sie kennen sich mit Navigationssystemen und Funkeinrichtungen aus und verstehen mit modernen Informations- und Kommunikationsmitteln umzugehen. Sie führen Wartungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten an Deck und im Maschinenbereich durch und helfen Betriebsstörungen zu beheben.
Sie planen und kontrollieren Lade- und Löschvorgänge sowie Ladungssicherung. Auf Fahrgastschiffen wirken sie bei der Beförderung von Personen mit. Sie ergreifen Notmaßnahmen bei Havarien, leisten Erste Hilfe und sind in der Brandbekämpfung ausgebildet.

Ausbildungsschwerpunkte

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Planen, Vorbereiten und kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team
  • Information und Kommunikation
  • Mitwirken beim Fahren selbstständiges Führen (Binnenschifffahrtskapitän/-innen) von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen und in Häfen
  • Rechtliche Voraussetzungen des Schiffsbetriebes und ihre Umsetzung
  • Bauliche Voraussetzungen von Binnenschiffen
  • Transportieren von Gütern und Befördern von Personen
  • Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen
  • Mitwirken bei logistischen Abläufen
  • Schiffsbetriebswirtschat
  • Pflegen, Warten und Instandhalten von Schiffen und deren Anlagen
  • Verhalten unter besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen

Ausbildungsdauer

Binnenschiffer/-innen

Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.

Binnenschifffahrtskapitän/-innen

Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3,5 Jahre.

Berufsschule

Schiffer-Berufskolleg RHEIN
Unterricht erfolgt als Blockunterricht
Bürgermeister-Wendel-Platz 1, 47198 Duisburg
www.schiffer-bk.de

Prüfungen

Binnenschiffer/-innen

Die Abschlussprüfung ist gestreckt und gliedert sich in
1. Abschlussprüfung Teil 1 nach 2 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 40 % in der Endbenotung)
2. Abschlussprüfung Teil 2 nach 3 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 60 % in der Endbenotung)
Die Abschlussprüfung Teil 1 ist identisch mit jener der Binnenschifffahrtskapitäne/innen.
Es muss zwischen den Schwerpunkten “Personenschifffahrt” und “Frachtschifffahrt” gewählt werden.

Binnenschifffahrtskapitän/-innen

Die Abschlussprüfung ist gestreckt und gliedert sich in
1. Abschlussprüfung Teil 1 nach 2 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 40 % in der Endbenotung)
2. Abschlussprüfung Teil 2 nach 3,5 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 60 % in der Endbenotung)
Die Abschlussprüfung Teil 1 ist identisch mit jener der Binnenschiffer/innen. Hier steht das Planen und Durchführen von Reisen im Vordergrund.
Ein Schwerpunkt muss nicht gewählt werden.
Prüfungstermine
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Prüfungsterminen statt.
Beruf
Prüfung
Termin regulär
Beide
AP Teil 1
schriftlich: Dezember
praktisch: April
Binnenschiffer/-innen
AP Teil 2
schriftlich: im April möglich (für Personenschifffahrt) ansonsten schriftlich und praktisch im Sommer
Binnenschifffahrtskapitän/-innen
AP Teil 2
schriftlich und praktisch: Dezember
Prüfungsvorbereitung
Damit Auszubildende mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können, haben wir eine Übersicht mit verschiedenen Hilfen und Tipps zusammengestellt.
Hinweis: Weitere Informationen zur Abschlussprüfung finden Sie auf der Homepage der AKA.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).