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Umsatzsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU und in Drittstaaten bringen besondere umsatzsteuerliche Anforderungen mit sich. Ob innergemeinschaftliche Lieferung, Ausfuhr in Drittländer oder Versandhandel – für Unternehmen ist es entscheidend, die geltenden Regelungen, Nachweispflichten und steuerlichen Konsequenzen zu kennen. Unsere Informationen helfen Ihnen dabei, rechtssicher und effizient im internationalen Handel zu agieren.
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Im Gegensatz zu EU-Dienstleistungen stehen Unternehmen bei Dienstleistungen mit Bezug zum Drittland regelmäßig vor noch größeren Herausforderungen.

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Wer wird in Deutschland zum Steuerschuldner? Welche Umsätze fallen unter die Steuerschuldumkehr im Inland und welche Ausnahmen gelten?

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Darstellung ausgewählter Dienstleistungen (Grundstücksleistungen, Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, Vermittlungsleistungen, Transporte als selbstständige Hauptleistungen und sonstige überwiegend an den Tätigkeitsort gebundene Dienstleistungen).

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Seit 2010 gilt ein neues System zur Bestimmung des Orts sonstiger Leistungen. Insbesondere für Leistungen zwischen Unternehmen (B2B) innerhalb der EU wurde die Ortsbestimmung neu geregelt. Zunächst muss immer geprüft werden, ob der Leistungsempfänger Unternehmer, eine gleichgestellte juristische Person oder Nichtunternehmer (B2C) ist.