Weiterbildung

Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG), auch Aufstiegs-BAföG genannt, hat zum Ziel, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung (zum Beispiel Fachwirt, Meister, Betriebswirt) durch finanzielle Unterstützung abzusichern und ihnen eine Existenzgründung zu erleichtern. Es unterstützt Sie also, wenn Sie nach Ihrer Ausbildung weiterkommen wollen und sich weiterqualifizieren in einem anerkannten Lehrgang der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Höhere Berufsbildung).
Über den Online-Rechner können Sie Ihren maximalen Förderungsanspruch nach dem AFBG ermitteln. 

Wer kann Aufstiegs-BAföG bekommen?

Mit dem Aufstiegsfortbildungsgesetz werden Teilnehmer gefördert, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum Handwerks- und Industriemeister, Erzieher, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten.

Die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) müssen erfüllt werden. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Welche Lehrgänge werden gefördert?

  • Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen (zum Beispiel IHK-Fortbildungsprüfungen) nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

    Abschlüsse mit IHK-Fortbildungsprüfung sind zum Beispiel Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt, Industriemeister. Der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie zum Beispiel ein Hochschulabschluss. Weitere Informationen, welche Lehrgänge gefördert werden, erhalten Sie hier.

Wie sieht die Förderung beim Aufstiegs-BAföG aus?

  • Gefördert werden Teilzeitmaßnahmen und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sog. Maßnahmebetrag. Dieser wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Er besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und einem Beitrag zu den Kosten des Prüfungsstücks. Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.
Über den Förderrechner können Sie Ihren maximalen Förderungsanspruch nach dem AFBG ermitteln.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt 15.000 Euro. Davon werden 50 Prozent als Zuschuss geleistet.

Wer gewährt die Darlehen und zu welchen Konditionen?

  • Die Darlehen des „Aufstiegs-BAföG“ werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 53170 Bonn, beantragt und von ihr gewährt. Die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit – insgesamt maximal bis zu sechs Jahren – zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Das Darlehen ist nach Ablauf der Karenzzeit innerhalb von zehn Jahren zu tilgen.
  • Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen gar nicht mehr zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.

Gibt es einen Erlass für die bestandene Abschlussprüfung?

  • Bestehen die Geförderten die Abschlussprüfung der Lehrgänge, werden Ihnen auf Antrag 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erlassen.

Wo beantragen Sie das Aufstiegs-BAföG?

Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Sie sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Maßnahmenbeiträge können noch bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden.

Wenn Sie Ihre Fortbildung und Prüfung über das Aufstiegs-BAföG fördern lassen wollen, laden Sie im IHK-Online-Portal bitte das Formblatt Z (Bestätigung der IHK über die Zulassung) hoch. Die Zeilen 1 bis 7 sind von Ihnen auszufüllen. Das Formblatt B erhalten Sie von Ihrem Lehrgangsanbieter (Bildungsträger).

Sollten Sie das Formular nachträglich anfordern, können Sie dies hier beantragen. Voraussetzung für die Bearbeitung ist, dass Sie bereits einen Zulassungsantrag gestellt haben bzw. die Zulassung bereits vorliegt.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie hier.
Mit wie viel Geld Sie konkret rechnen können, ermittelt der Online-Förderrechner. Auf der Grundlage Ihrer Angaben erfahren Sie, wie hoch die Unterstützung maximal ausfällt.
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Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert die Landesregierung NRW Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. 

Wer kann teilnehmen?

  • Den Bildungsscheck können Einzelpersonen über den individuellen Zugang für ihre berufliche Weiterbildung nutzen. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.

Welche Maßnahmen werden mit welchem Betrag gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise:
  • Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und Arbeitstechniken, online-basierte Fortbildungen und Inhouse-Seminare im betrieblichen Bereich.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
  • Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, maximal 500 Euro.

Wie komme ich an einen Bildungsscheck?

Ausgewählte Beratungsstellen vor Ort beraten bei der Wahl des passenden Weiterbildungsangebotes und stellen den Bildungsscheck aus. Die Beratungsstellen entscheiden über die Vergabe und die Ausstellung der Bildungsschecks.

Steuerliche Förderung

Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dies kann für Sie zu einer erheblichen Steuerersparnis führen und sollte daher bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme unbedingt berücksichtigt werden. Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt ab von der Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens und dem Familienstand.
Anerkannt werden bei den Fortbildungs- und Ausbildungskosten dabei alle Aufwendungen in Zusammenhang mit der Weiterbildungsmaßnahme (zum Beispiel Teilnahmegebühren, Lernmittel, Reisekosten, Arbeitszimmer bis 1.250 Euro im Jahr).

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Durch die Arbeitsagentur können Sie gefördert werden, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder keinen Berufsabschluss haben. Informationen gibt es bei den Agenturen für Arbeit.

Förderung durch die Bundeswehr

Eine finanzielle Förderung ist auch nach dem Soldatenversorgungsgesetz möglich. Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie zu den Lernmitteln und Fahrtkosten erhalten. Wenn sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, können sie gegebenenfalls auch ein Trennungsgeld und einen Ausbildungszuschuss erhalten. Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Lehrgangs beim zuständigen Berufsförderungsdienst zu stellen. 

Weiterbildungsstipendium

Durch die Begabtenförderung (Weiterbildungsstipendium) können Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind, finanziell unterstützt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.