Die IHK Nord Westfalen ist vom 24. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 nicht geöffnet. Ab dem 5. Januar 2026 sind wir zu den gewohnten Zeiten für Sie da.
Nr. 4889204

Antrag auf Ausstellung vom Formblatt Z

Mit dem „Aufstiegs-BAföG“ können Sie sich (einkommens- und vermögensunabhängig) bis zu 75 Prozent Ihrer Lehrgangs- sowie Prüfungsgebühren erstatten lassen. Sofern Sie eine Fortbildungsprüfung vor der IHK Nord Westfalen ablegen, benötigen Sie zur Beantragung von Aufstiegs-BAföG eine Bestätigung der IHK (Formblatt Z), dass Sie zur Prüfung zugelassen werden können.
Das Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen) können Sie bei der Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen im Online-Portal hochladen.
Sollten Sie das Formblatt nachträglich anfordern, können Sie dies auf dieser Seite beantragen. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie hier.