KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Das Programm KOMPASS ist ein Angebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und wird über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF-Plus) gefördert. Es unterstützt Solo-Selbstständige dabei, ihre berufliche Zukunft aktiv zu gestalten und langfristig zu sichern.
Gefördert werden individuell ausgewählte Maßnahmen zur Weiterbildung und Qualifizierung. Die finanzielle Unterstützung umfasst bis zu 90 Prozent der anfallenden Kosten, maximal jedoch 4500 Euro.

Das Programm stärkt die Vielfalt und Widerstandsfähigkeit von Solo-Selbstständigen. Ob betriebswirtschaftliches Wissen oder Fachkenntnisse in Digitalisierung und Technologie – mit KOMPASS können passgenaue Qualifizierungen realisiert werden.

Die Kontaktgespräche sind branchenübergreifend und bundesweit möglich. In NRW stehen Ihnen unter anderem IHK Nord Westfalen, Münsterland e.V., IHK Beratungs- und Projektgesellschaft, IHK Düsseldorf und weitere naheliegende Institutionen zur Verfügung.
Sie benötigen ein Beratungsgespräch? Bitte buchen Sie Ihren Wunschberatungstermin für eine telefonische oder Teams-Beratung direkt online.
Die vollständige Liste aller Anlaufstellen finden Sie auf der Website des ESF Plus.
So gelingt der Einstieg in Ausbildung und Beruf – IHK Nord Westfalen

Wer kann gefördert werden?

Eine Förderung kann beantragt werden, wenn Sie:
  • hauptberuflich solo-selbstständig tätig sind (zum Zeitpunkt der Interessenbekundung)
  • seit mindestens zwei Jahren am Markt sind (Neben- oder Hauptgewerbe)
  • Ihren Wohnsitz und Ihre Geschäftsadresse in Deutschland haben
  • maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten haben (Teilzeitkräfte können addiert werden; Auszubildende und geringfügig Beschäftigte zählen nicht)
  • in den letzten zwölf Monaten keinen KOMPASS-Scheck erhalten haben
  • den Rahmen der De-minimis-Beihilfe (300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren) nicht überschreiten
  • mindestens 51Prozent Ihrer Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (inkl. Geschäftsführungsgehälter oder befristete Projektarbeit) beziehen

Was wird gefördert?

Förderfähig sind sowohl berufsbezogene als auch allgemeine fachliche Kenntnisse sowie persönliche Kompetenzen. Dazu zählen neben konkreten fachlichen Qualifikationen auch übergreifende Fähigkeiten, die für die berufliche Entwicklung von Bedeutung sind.
Damit eine Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen des Programms förderfähig ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
  • Sie umfasst mindestens 20 Zeitstunden.
  • Der Abschluss erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach Scheckausstellung.
  • Die Maßnahme wird in Deutschland durchgeführt.
  • Sie steht einer breiten Öffentlichkeit offen und ist nicht ausschließlich für eine bestimmte Kundengruppe vorgesehen.
  • Sie schließt mit einem anerkannten Zertifikat ab.

Nicht förderfähig sind:

  • Einzelcoachings oder 1:1-Beratungen
  • Rein produktspezifische Schulungen
  • Freizeitkurse (z. B. Ernährung, Bewegung, Kunst, Erholung)
  • Weiterbildungen im Ausland
Hinweis: Die hier pauschal dargestellten Ausschlüsse sind zu prüfen, sofern es sich um berufliche Kontexte handelt. Es können z.B. Berufssprachkurse oder Weiterbildungen zur Yoga- oder Meditations-Lehrkraft im Einzelfall förderfähig sein, wenn ein klarer beruflicher Bezug besteht. Eine individuelle Prüfung erfolgt im Beratungsgespräch.

Wie hoch ist die Förderung?

  • 90 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 4.500 Euro Förderung
  • Die Bemessungsgrundlage liegt bei 5.000 Euro netto (keine Fahrt-/Materialkosten enthalten)
  • Eine Weiterbildung alle zwölf Monate