Weiterbildung
Das Programm KOMPASS ist ein Angebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und wird über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF-Plus) gefördert. Es unterstützt Solo-Selbstständige dabei, ihre berufliche Zukunft aktiv zu gestalten und langfristig zu sichern.
So gelingt der Einstieg in Ausbildung und Beruf – IHK Nord Westfalen
KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Gefördert werden individuell ausgewählte Maßnahmen zur Weiterbildung und Qualifizierung. Die finanzielle Unterstützung umfasst bis zu 90 Prozent der anfallenden Kosten, maximal jedoch 4500 Euro.
Das Programm stärkt die Vielfalt und Widerstandsfähigkeit von Solo-Selbstständigen. Ob betriebswirtschaftliches Wissen oder Fachkenntnisse in Digitalisierung und Technologie – mit KOMPASS können passgenaue Qualifizierungen realisiert werden.
Die Kontaktgespräche sind branchenübergreifend und bundesweit möglich. In NRW stehen Ihnen unter anderem IHK Nord Westfalen, Münsterland e.V., IHK Beratungs- und Projektgesellschaft, IHK Düsseldorf und weitere naheliegende Institutionen zur Verfügung.
Die Kontaktgespräche sind branchenübergreifend und bundesweit möglich. In NRW stehen Ihnen unter anderem IHK Nord Westfalen, Münsterland e.V., IHK Beratungs- und Projektgesellschaft, IHK Düsseldorf und weitere naheliegende Institutionen zur Verfügung.
Hinweis zur Ausgabe von Qualifizierungsschecks
Das Förderprogramm KOMPASS verzeichnet weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die Ausgabe von Qualifizierungsschecks im Zeitraum von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit begrenzt. Diese Regelung gilt für alle Anlaufstellen. Eine zeitnahe Ausstellung eines Qualifizierungsschecks kann somit nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und wenden Sie sich nur an eine Anlaufstelle. Mehrfachanfragen führen zu Verzögerungen im Gesamtprozess. Für eine zügige und erfolgreiche Antragstellung stimmen Sie den gesamten Antragsprozess bitte eng mit Ihrer Anlaufstelle ab und nutzen Sie deren Begleitung durchgängig. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. Über etwaige Änderungen informieren wir an dieser Stelle. Wir danken für Ihr Verständnis.
Hinweis zu Erstberatungen bei der IHK Nord Westfalen
Aufgrund der hohen bundesweiten Nachfrage sowie der begrenzten Ausgabe von Qualifizierungsschecks können wir derzeit Erstberatungstermine für Weiterbildungsmaßnahmen anbieten, die voraussichtlich im Jahr 2027 beginnen. Informationen zu freien Terminen sowie die Möglichkeit zur Terminbuchung finden Sie in unserem Buchungsprogramm.
Wichtiger Hinweis zum weiteren Ablauf
Sobald Sie einen verbindlichen Termin gebucht haben, erhalten Sie anschließend eine Checkliste mit den für die Beratung erforderlichen Unterlagen sowie weiteren Informationen zum Beratungsgespräch. Dies erleichtert die Vorbereitung des Beratungsgesprächs und unterstützt eine möglichst reibungslose Bearbeitung Ihres Fördervorhabens.
Das Förderprogramm KOMPASS verzeichnet weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die Ausgabe von Qualifizierungsschecks im Zeitraum von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit begrenzt. Diese Regelung gilt für alle Anlaufstellen. Eine zeitnahe Ausstellung eines Qualifizierungsschecks kann somit nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und wenden Sie sich nur an eine Anlaufstelle. Mehrfachanfragen führen zu Verzögerungen im Gesamtprozess. Für eine zügige und erfolgreiche Antragstellung stimmen Sie den gesamten Antragsprozess bitte eng mit Ihrer Anlaufstelle ab und nutzen Sie deren Begleitung durchgängig. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. Über etwaige Änderungen informieren wir an dieser Stelle. Wir danken für Ihr Verständnis.
Hinweis zu Erstberatungen bei der IHK Nord Westfalen
Aufgrund der hohen bundesweiten Nachfrage sowie der begrenzten Ausgabe von Qualifizierungsschecks können wir derzeit Erstberatungstermine für Weiterbildungsmaßnahmen anbieten, die voraussichtlich im Jahr 2027 beginnen. Informationen zu freien Terminen sowie die Möglichkeit zur Terminbuchung finden Sie in unserem Buchungsprogramm.
Wichtiger Hinweis zum weiteren Ablauf
Sobald Sie einen verbindlichen Termin gebucht haben, erhalten Sie anschließend eine Checkliste mit den für die Beratung erforderlichen Unterlagen sowie weiteren Informationen zum Beratungsgespräch. Dies erleichtert die Vorbereitung des Beratungsgesprächs und unterstützt eine möglichst reibungslose Bearbeitung Ihres Fördervorhabens.
Wer kann gefördert werden?
Eine Förderung kann beantragt werden, wenn Sie:
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hauptberuflich solo-selbstständig tätig sind (zum Zeitpunkt der Interessenbekundung)
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seit mindestens zwei Jahren am Markt sind (Neben- oder Hauptgewerbe)
-
Ihren Wohnsitz und Ihre Geschäftsadresse in Deutschland haben
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maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten haben (Teilzeitkräfte können addiert werden; Auszubildende und geringfügig Beschäftigte zählen nicht)
-
in den letzten zwölf Monaten keinen KOMPASS-Scheck erhalten haben
-
den Rahmen der De-minimis-Beihilfe (300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren) nicht überschreiten
-
mindestens 51Prozent Ihrer Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (inkl. Geschäftsführungsgehälter oder befristete Projektarbeit) beziehen
Wichtige Links:
- KOMPASS-Programmseite (Link: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html)
- Förderrichtlinie "KOMPASS" (Link: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?2)
- Förderdatenbank BMWK (Link: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/kompass.html)
- Pressemitteilung des BMAS zur Programmverlängerung bis 2028 (Link: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/2025/2025_03_18_bmas_kompass.html)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind sowohl berufsbezogene als auch allgemeine fachliche Kenntnisse sowie persönliche Kompetenzen. Dazu zählen neben konkreten fachlichen Qualifikationen auch übergreifende Fähigkeiten, die für die berufliche Entwicklung von Bedeutung sind.
Damit eine Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen des Programms förderfähig ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
-
Sie umfasst mindestens 20 Zeitstunden.
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Der Abschluss erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach Scheckausstellung.
-
Die Maßnahme wird in Deutschland durchgeführt.
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Sie steht einer breiten Öffentlichkeit offen und ist nicht ausschließlich für eine bestimmte Kundengruppe vorgesehen.
-
Sie schließt mit einem anerkannten Zertifikat ab.
Nicht förderfähig sind:
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Einzelcoachings oder 1:1-Beratungen
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Rein produktspezifische Schulungen
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Freizeitkurse (z. B. Ernährung, Bewegung, Kunst, Erholung)
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Weiterbildungen im Ausland
Hinweis: Die hier pauschal dargestellten Ausschlüsse sind zu prüfen, sofern es sich um berufliche Kontexte handelt. Es können z.B. Berufssprachkurse oder Weiterbildungen zur Yoga- oder Meditations-Lehrkraft im Einzelfall förderfähig sein, wenn ein klarer beruflicher Bezug besteht. Eine individuelle Prüfung erfolgt im Beratungsgespräch.
Wie hoch ist die Förderung?
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90 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 4.500 Euro Förderung
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Die Bemessungsgrundlage liegt bei 5.000 Euro netto (keine Fahrt-/Materialkosten enthalten)
-
Eine Weiterbildung alle zwölf Monate
FAQ zum Programm KOMPASS
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unserer FAQ:
