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Weiterbildungsstipendium

Durch die Begabtenförderung (Weiterbildungsstipendium) können Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind, finanziell unterstützt werden.

Wer kann sich bewerben?

Gefördert werden kann, wer:
  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat,
  • die Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 bestanden hat,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
Achtung: Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, garantiert Ihnen das nicht automatisch eine Aufnahme in das Förderprogramm. Meistens liegen mehr Bewerbungen vor, als Stipendiatenplätze zur Verfügung stehen. Es entscheidet ein Auswahlverfahren.
Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober. Bitte beachten Sie, dass uns bis zu diesem Datum Ihr Antrag vorliegen muss, da sonst eine Aufnahme ausgeschlossen ist.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung (zum Beispiel Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement),
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch ein berufsbegleitendes Studium.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedensten Veranstalter. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus. Über die Förderfähigkeit entscheidet die IHK.

Wie lange und wie hoch wird gefördert?

Die Förderung beträgt bis zu 8.700 Euro in maximal drei Jahren – bei einem Eigenanteil von zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Sie muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der IHK beantragt werden.
Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung zur Verfügung. Das Förderprogramm wird von der Industrie- und Handelskammer betreut, bei der das Berufsausbildungsverhältnis des Antragstellers eingetragen war. Sie übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt die Förderbeiträge aus.

Wie kann ich mich bewerben?

Über dieses Formular können Sie sich bewerben.