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Weiterbildungsstipendium

Durch das Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung) können Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind, finanziell unterstützt werden. Die Bewerbung muss bei der Stelle (IHK, HWK), bei der das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war, erfolgen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können Sie sich nur bei der Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war. Sollten Sie unsicher sein, prüfen Sie bitte Ihre Unterlagen - die zuständige Kammer (HWK | IHK) ist in Ihrem Ausbildungsvertrag und auf Ihrem Prüfungszeugnis vermerkt.
Gefördert werden kann, wer:
  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat,
  • die Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 bestanden hat,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
Achtung: Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, garantiert Ihnen das nicht automatisch eine Aufnahme in das Förderprogramm. Meistens liegen mehr Bewerbungen vor, als Stipendiatenplätze zur Verfügung stehen. Es entscheidet ein Auswahlverfahren.
Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober. Bitte beachten Sie, dass uns bis zu diesem Datum Ihr Antrag vorliegen muss, da sonst eine Aufnahme ausgeschlossen ist.
Das Stipendium richtet sich an beruflich Qualifizierte. Wer bereits einen Hochschulabschluss hat, kann sich nicht bewerben.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung (zum Beispiel Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement),
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch ein berufsbegleitendes Studium.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedensten Veranstaltern. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus. Über die Förderfähigkeit entscheidet die IHK Nord Westfalen.

Wie lange und wie hoch wird gefördert?

Die Förderung beträgt bis zu 9.135 Euro in maximal drei Jahren - bei einem Eigenanteil von zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Sie muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der IHK Nord Westfalen beantragt werden.

Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung zur Verfügung. Das Förderprogramm wird von der Industrie- und Handelskammer betreut, bei der das Berufsausbildungsverhältnis des Antragstellenden eingetragen war. Sie übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt die Förderbeiträge aus.

Wie kann ich mich bewerben?

Über dieses Formular können Sie sich bewerben. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober.

Die Informationspflichten gegenüber Bewerbern und Stipendiaten des Weiterbildungsstipendiums finden Sie hier.

Wer ist Ansprechpartnerin bei Fragen?

Ansprechpartnerin für das Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung) ist Nadine Nunes Batista. Sie steht Ihnen in der Regel von Montag bis Freitag, 09:00 bis 14:00 Uhr zur Verfügung.
Nadine Nunes Batista
Telefon: 02871 9903-619
E-Mail: nadine.nunesbatista@ihk-nordwestfalen.de

Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 09:00 bis 14:00 Uhr