Prüfungsanmeldung

Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanmeldung bei Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Sach-, Fach- und Fortbildungsprüfungen, die durch die IHK Nord Westfalen angeboten werden. Bitte beachten Sie die Anmelde- und Antragsfristen, die für die jeweiligen Prüfungen gelten. Hier gelangen Sie zur Online-Prüfungsanmeldung.

Zwischenprüfung

Die Aufforderung zur Anmeldung für die Zwischenprüfung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer per Post oder per E-Mail. Die Aufforderung zur Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten die Ausbildungsbetriebe circa vier Wochen vor dem 15. Mai (Herbstprüfung) beziehungsweise 15. November (Frühjahrsprüfung).
Mit der Onlineanmeldung zur Prüfung entfällt der Versand der Anmeldeunterlagen durch die IHK Nord Westfalen. Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer für die Zwischenprüfung angemeldet werden können.
Nach der Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb erhält der/die Prüfungsteilnehmer/-in per Mail die Aufforderung, die Angaben im Azubiportal zu bestätigen und die Prüfungsanmeldung abschließend an die IHK zu übermitteln.
Hinweis: Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich über den Account des Ausbildungsbetriebs. Die Benachrichtigung wird an die im Online-Portal hinterlegte E-Mail-Adresse des Betriebs gesendet. Soll die Anmeldung an die/den Ausbilder/-in delegiert werden, kann im Menüpunkt “Profil - Vertretung” eine Vertretungsberechtigung hinterlegt werden.

Abschlussprüfung

In den anerkannten Ausbildungsberufen werden Abschlussprüfungen durchgeführt. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr trägt der Ausbildungsbetrieb.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Außerdem muss er an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen | Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen und Ausbildungsnachweise geführt haben.
Hinweis zur Verkürzung | Vorzeitige Zulassung
Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe eigenständig im Online-Portal erfassen. Unter „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den Auszubildenden und den gewünschten Antrag aus. Die/Der Auszubildende erhält anschließend eine Benachrichtigung und bestätigt die Angaben im Azubi-Portal. Der Antrag kann vollständig digital erfasst und mit den erforderlichen Dokumenten an die IHK gesendet werden.
Die Aufforderung zur Anmeldung für die Abschlussprüfung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer per E-Mail. Die Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erhalten die Ausbildungsbetriebe circa sechs Wochen vor dem 1. Februar (Sommerprüfung) beziehungsweise 1. September (Winterprüfung). Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer für die Abschlussprüfung angemeldet werden können.
Hinweis: Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich über den Account des Ausbildungsbetriebs. Die Benachrichtigung wird an die im Online-Portal hinterlegte E-Mail-Adresse des Betriebs gesendet. Soll die Anmeldung an die/den Ausbilder/-in delegiert werden, kann im Menüpunkt „Profil – Vertretung“ eine Vertretungsberechtigung hinterlegt werden.

Informationen zur Onlineanmeldung

  • Ausbildungsbetriebe:
    Im Online-Portal können Ausbildungsbetriebe über den Menüpunkt „Prüfungen“ und Auswahl der Prüfung (zum Beispiel Winter 2025/2026) die Anmeldung zur Prüfung vornehmen. Im Anschluss wird die Anmeldung zur Überprüfung an den Auszubildenden weitergeleitet.
zum Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
  • Prüfungsteilnehmer:
    Im Online-Portal können Auszubildende und Umschüler über den Menüpunkt „Ihre Prüfungen“ die vom Ausbildungsbetrieb gemachten Eintragungen zur Prüfungsanmeldung überprüfen und bestätigen. Erst nach der Bestätigung des Prüfungsteilnehmers liegt die Anmeldung der IHK vor.
zum Online-Portal für Auszubildende
Im Online-Portal können Betriebe und Prüfungsteilnehmer jederzeit den Bearbeitungsstand der Anmeldung einsehen. Beide Seiten erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass die Anmeldung der IHK vorliegt.

Fortbildungsprüfungen

Sie können sich online zur gewünschten Fortbildungs- oder Sachkundeprüfung anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung in der Regel erst nach der erfolgreichen Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen möglich ist – auch dieser Schritt kann online erfolgen.
Der Anmeldeschluss liegt in der Regel zwei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Für die Ausbilderprüfung sowie Sachkundeprüfungen liegt der Anmeldeschluss einen Monat vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
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Sach- und Fachkundeprüfungen

Sie können sich online zur gewünschten Sach- oder Fachkundeprüfung anmelden. Der Anmeldeschluss liegt in der Regel einen Monat vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Informationen zu den Sach- und Fachkundeprüfungen für Verkehr finden Sie hier.

FAQ zum Online-Portal