Zwischen- und Abschlussprüfungen

Anmelde- und Antragsfristen

Die Prüfungstermine für die bundeseinheitlichen kaufmännischen und industriell-technischen Zwischen- und Abschlussprüfungen können hier abgerufen werden. Die Termine für mündliche und praktische Prüfungen erhalten Prüfungsteilnehmer mit ihrer Einladung. Bitte beachten Sie die folgenden Antrags- und Anmeldefristen für die Anmeldung zur Prüfung.

Hinweis zur Antragsstellung 

Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Danach erhält der Auszubildende eine Benachrichtigung und kann die durch den Ausbildungsbetrieb gemachten Angaben im Azubi-Portal bestätigen. Der Antrag kann komplett digital erfasst werden und inklusive der benötigten Dokumente an die IHK gesendet werden.

Abschlussprüfung Teil 1 im Frühjahr 2024

Anmeldeschluss ist der 15. November 2023.
Die Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.

Abschlussprüfung im Sommer 2024

Zur Sommerprüfung 2024 werden gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) alle Auszubildenden zugelassen, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit bis zum 30. September 2024 endet.
Anträge
  • gemäß § 8 Abs. 1 und 2 BBiG (Abkürzung der Ausbildungszeit),
  • gemäß § 45 Abs. 1 BBiG (vorzeitige Zulassung) oder
  • gemäß § 45 Abs. 2 und 3 BBiG (Zulassung im Ausnahmefall = Externenprüfung)
sind bis spätestens 31. Oktober 2023,
bei der IHK Nord Westfalen einzureichen. Anträge, die nach den vorgenannten Terminen eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Sommer 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.
Anmeldeschluss ist der 1. Februar 2024.

Abschlussprüfung Teil 1 im Herbst 2024

Anmeldeschluss ist der 15. Mai 2024.
Die Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.

Abschlussprüfung im Winter 2024/25

Zur Winterprüfung 2024/25 werden gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Auszubildende zugelassen, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit bis zum 31. März 2025 endet.
Anträge
  • gemäß § 8 Abs. 1 und 2 BBiG (Abkürzung der Ausbildungszeit),
  • gemäß § 45 Abs. 1 BBiG (vorzeitige Zulassung) oder
  • gemäß § 45 Abs. 2 und 3 BBiG (Zulassung im Ausnahmefall = Externenprüfung)
sind bis spätestens 30. April 2024,
bei der IHK Nord Westfalen einzureichen. Anträge, die nach den vorgenannten Terminen eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Winter 2024/25 nicht mehr berücksichtigt werden.
Anmeldeschluss ist der 1. September 2024.
Die Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.

Abschlussprüfung Teil 1 im Frühjahr 2025

Anmeldeschluss ist der 15. November 2024.
Die Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.

Abschlussprüfung im Sommer 2025

Zur Sommerprüfung 2025 werden gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) alle Auszubildenden zugelassen, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit bis zum 30. September 2025 endet.
Anträge
  • gemäß § 8 Abs. 1 und 2 BBiG (Abkürzung der Ausbildungszeit),
  • gemäß § 45 Abs. 1 BBiG (vorzeitige Zulassung) oder
  • gemäß § 45 Abs. 2 und 3 BBiG (Zulassung im Ausnahmefall = Externenprüfung)
sind bis spätestens 31. Oktober 2024,
bei der IHK Nord Westfalen einzureichen. Anträge, die nach den vorgenannten Terminen eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Sommer 2025 nicht mehr berücksichtigt werden.
Anmeldeschluss ist der 1. Februar 2025.
Die Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.