Anmelde- und Antragsfristen
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 im Herbst 2025
- Abschlussprüfung (Teil 2) im Winter 2025/26
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 im Frühjahr 2026
- Abschlussprüfung (Teil 2) im Sommer 2026
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 im Herbst 2026
- Abschlussprüfung (Teil 2) im Winter 2026/27
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 im Frühjahr 2027
- Abschlussprüfung (Teil 2) im Sommer 2027
Hinweis zur Antragsstellung
Anträge auf Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung können von Ausbildungsbetrieben eigenständig im Online-Portal gestellt werden. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen Sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Im Anschluss wird der Auszubildende benachrichtigt und kann die Angaben des Ausbildungsbetriebs im Azubi-Portal bestätigen. Der Antrag kann komplett digital erfasst und inklusive aller erforderlichen Dokumente an die IHK gesendet werden. Beachten Sie bitte die Antragsfristen:
- bis spätestens 30. Oktober des Vorjahres für die Sommerprüfung (Mai),
- bis spätestens 30. April desselben Jahres für die Winterprüfung (November).
Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 im Herbst 2025
Anmeldeschluss ist der 15. Mai 2025.
Die Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erhalten Ausbildungsbetriebe spätestens vier Wochen vor dem 15. Mai (Herbstprüfung). Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer/-innen für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.
Abschlussprüfung (Teil 2) im Winter 2025/26
Zur Winterprüfung 2025/26 werden gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Auszubildende zugelassen, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit bis zum 31. März 2026 endet.
Anträge
- gemäß § 8 Abs. 1 und 2 BBiG (Abkürzung der Ausbildungszeit),
- gemäß § 45 Abs. 1 BBiG (vorzeitige Zulassung) oder
- gemäß § 45 Abs. 2 und 3 BBiG (Zulassung im Ausnahmefall = Externenprüfung)
sind bis spätestens 30. April 2025,
bei der IHK Nord Westfalen einzureichen. Anträge, die nach den vorgenannten Terminen eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Winter 2025/26 nicht mehr berücksichtigt werden.
Anmeldeschluss ist der 1. September 2025.
Die Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erhalten Ausbildungsbetriebe spätestens vier Wochen vor dem 31. Juli (Winterprüfung). Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer/-innen für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.
Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 im Frühjahr 2026
Anmeldeschluss ist der 15. November 2025.
Die Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erhalten Ausbildungsbetriebe spätestens vier Wochen vor dem 15. November des Vorjahres (Frühjahrsprüfung). Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer/-innen für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.
Abschlussprüfung (Teil 2) im Sommer 2026
Zur Sommerprüfung 2026 werden gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) alle Auszubildenden zugelassen, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit bis zum 30. September 2026 endet.
Anträge
- gemäß § 8 Abs. 1 und 2 BBiG (Abkürzung der Ausbildungszeit),
- gemäß § 45 Abs. 1 BBiG (vorzeitige Zulassung) oder
- gemäß § 45 Abs. 2 und 3 BBiG (Zulassung im Ausnahmefall = Externenprüfung)
sind bis spätestens 31. Oktober 2025,
bei der IHK Nord Westfalen einzureichen. Anträge, die nach den vorgenannten Terminen eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Sommer 2026 nicht mehr berücksichtigt werden.
Anmeldeschluss ist der 1. Februar 2026.
Die Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erhalten Ausbildungsbetriebe spätestens vier Wochen vor dem 31. Januar (Sommerprüfung). Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer/-innen für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.
Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 im Herbst 2026
Anmeldeschluss ist der 15. Mai 2026.
Die Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erhalten Ausbildungsbetriebe spätestens vier Wochen vor dem 15. Mai (Herbstprüfung). Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer/-innen für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.
Abschlussprüfung (Teil 2) im Winter 2026/27
Zur Winterprüfung 2026/27 werden gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Auszubildende zugelassen, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit bis zum 31. März 2027 endet.
Anträge
- gemäß § 8 Abs. 1 und 2 BBiG (Abkürzung der Ausbildungszeit),
- gemäß § 45 Abs. 1 BBiG (vorzeitige Zulassung) oder
- gemäß § 45 Abs. 2 und 3 BBiG (Zulassung im Ausnahmefall = Externenprüfung)
sind bis spätestens 30. April 2026,
bei der IHK Nord Westfalen einzureichen. Anträge, die nach den vorgenannten Terminen eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Winter 2026/27 nicht mehr berücksichtigt werden.
Anmeldeschluss ist der 1. September 2026.
Die Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erhalten Ausbildungsbetriebe spätestens vier Wochen vor dem 31. Juli (Winterprüfung). Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer/-innen für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.
Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 im Frühjahr 2027
Anmeldeschluss ist der 15. November 2026.
Die Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erhalten Ausbildungsbetriebe spätestens vier Wochen vor dem 15. November des Vorjahres (Frühjahrsprüfung). Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer/-innen für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.
Abschlussprüfung (Teil 2) im Sommer 2027
Zur Sommerprüfung 2027 werden gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) alle Auszubildenden zugelassen, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit bis zum 30. September 2027 endet.
Anträge
- gemäß § 8 Abs. 1 und 2 BBiG (Abkürzung der Ausbildungszeit),
- gemäß § 45 Abs. 1 BBiG (vorzeitige Zulassung) oder
- gemäß § 45 Abs. 2 und 3 BBiG (Zulassung im Ausnahmefall = Externenprüfung)
sind bis spätestens 31. Oktober 2026,
bei der IHK Nord Westfalen einzureichen. Anträge, die nach den vorgenannten Terminen eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Sommer 2027 nicht mehr berücksichtigt werden.
Anmeldeschluss ist der 1. Februar 2027.
Die Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erhalten Ausbildungsbetriebe spätestens vier Wochen vor dem 31. Januar (Sommerprüfung). Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer/-innen für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.
- Richtlinie zur Zulassung zur Abschlussprüfung (Nr. 6597812)
- Vorzeitige Zulassung (Antrag) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 97 KB) (Nr. 3527912)