Hier finden Sie Informationen für angehende Unternehmer im gewerblichen Verkehrsbereich (Güterkraftverkehr, Omnibusse, Taxi- und Mietwagen) sowie zur Qualifizierung von Fahrpersonal.
Berufskraftfahrer-Qualifikation nach BKrFQG
Wenn Sie die Qualifizierung als Berufskraftfahrer gemäß BKrFQG erhalten möchten, müssen Sie im Voraus einige Besonderheiten beachten. Im Folgenden finden Sie alle notwendigen Informationen für Ihren erfolgreichen Einstieg in den Beruf.
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine nationale Erlaubnis bzw. eine EU-Gemeinschaftslizenz. Eine Voraussetzung für die Erlaubnis oder für die EU-Gemeinschaftslizenz ist die fachliche Eignung.
Wer als Unternehmer Taxi-, Mietwagen,- oder gewerblichen Omnibusverkehr betreiben will, benötigt dafür eine Genehmigung mit entsprechenden Konzessionen. Eine Voraussetzung für Genehmigung ist die fachliche Eignung.