Ausbilder-Eignungsverordnung

Antrag auf Befreiung

Haben Sie eine Ausbildereignungsprüfung vor der FH Münster oder der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen abgelegt? Dann können Sie im IHK-Online-Portal den Antrag auf Befreiung von der Ausbilderprüfung gemäß § 6 Absatz 3 AEVO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) stellen.
Nach erfolgter Registrierung haben Sie die Möglichkeit Ihre Unterlagen im IHK-Online-Portal der IHK hochzuladen.
Bitte wählen Sie bei dem Punkt Anmeldung zu einer Prüfung den Abschluss “Hochschul-/Fachhochschul-Ausbildereignungsanerkennung”, und anschließend das Jahr aus, in dem Sie die Prüfung vollständig abgelegt haben und laden als Nachweis Ihr Bachelor-/Masterzeugnis und die zusätzliche Bescheinigung über die erfolgreich bestandene Ausbildereignungsprüfung hoch.

Nach Eingang Ihres Antrages bekommen Sie die Bescheinigung per Post zugeschickt. Für die Bearbeitung fallen Gebühren in Höhe von 30,00 Euro an. 

Haben Sie auf andere Art und Weise die berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (zum Beispiel aufgrund von § 6 Absatz 4 AEVO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB)) erworben? Dann wenden Sie sich bitte an die IHK-Ausbildungsberatung.