Fortbildungsprüfungen
Mit dem Abschluss „Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen“ weisen die Absolventinnen und Absolventen nach, dass sie Fach- und Führungsfunktionen übernehmen sowie Leitungsprozesse eigenständig steuern und Mitarbeitende führen können.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen". Der Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet und damit dem Bachelor-Niveau gleichwertig. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in erfüllt.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen,
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
- einen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie sowie eine auf den Abschluss folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
- eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK und zur Geprüften Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung sowie eine auf die Sachkundeprüfung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sowie eine darauffolgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den Tätigkeiten eines Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://ihkportal.de/nordwestfalen/tibrosPP/participant?admissionRequiredFilter=true&pageNumber=1)
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung als „Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen“ umfasst folgende Prüfungsteile:
- Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“
- Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“.
| Prüfungstag | Prüfungsbereich | Uhrzeit |
|---|---|---|
| 1. Prüfungstag |
Prüfungsbereich 1 - Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge oder Prüfungsbereich 2 - Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz |
08:30 – 13:00 Uhr |
| 2. Prüfungstag |
Prüfungsbereich 3 - Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit | 08:30 – 13:30 Uhr |
Die Prüfung im ersten Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die auf Grundlage der Beschreibung einer oder mehrerer komplexer Kundensituationen durchgeführt wird. Bei der Anmeldung zum ersten Prüfungsteil entscheiden Sie sich für einen der beiden Prüfungsbereiche „Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge“ oder „Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz“.
Die Prüfung im zweiten Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ gliedert sich in:
- eine schriftliche Prüfung und
- eine praxisbezogene Prüfung.
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage der Beschreibung von drei komplexen betrieblichen Situationen durchgeführt. Diese haben jeweils einen Qualifikationsinhalt des Prüfungsbereichs „Kernprozesse gestalten“ als Schwerpunkt. In den daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen werden außerdem die Qualifikationsinhalte aus dem Prüfungsbereich „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“ thematisiert. Die Bearbeitungszeit beträgt 300 Minuten.
Die praxisbezogene Prüfung besteht aus drei Prüfungsleistungen:
- schriftliche Praxistransferarbeit
- Präsentation
- Fachgespräch
Alle drei Leistungen müssen jeweils mit mindestens 50 Punkten bewertet werden, damit die Prüfung bestanden werden kann.
Die Teilnehmenden wählen bei der schriftlichen Praxistransferarbeit selbst ein Thema mit betrieblicher Relevanz. Das Thema muss einen konkreten betrieblichen Bezug aufweisen und eigenständig bearbeitet werden. Das Thema muss mindestens einen Qualifikationsinhalt aus folgenden Bereichen behandeln:
Die Teilnehmenden wählen bei der schriftlichen Praxistransferarbeit selbst ein Thema mit betrieblicher Relevanz. Das Thema muss einen konkreten betrieblichen Bezug aufweisen und eigenständig bearbeitet werden. Das Thema muss mindestens einen Qualifikationsinhalt aus folgenden Bereichen behandeln:
- Steuerung
- Zusammenarbeit, Leadership und Personalentwicklung
- Projektmanagement
Eine reine fachliche Fallbearbeitung aus dem Versicherungsbereich genügt daher nicht zwangsläufig. Die Praxistransferarbeit muss mindestens folgende Inhalte enthalten:
- Beschreibung der Aufgabenstellung und Zielsetzung
- Darstellung des methodischen Vorgehens,
- Analyse der Problemstellung
- Ableitung und Begründung eines Lösungsvorschlags sowie
- Bewertung der Umsetzbarkeit in der betrieblichen Praxis.
Die Praxistransferarbeit umfasst 4 bis 6 Textseiten und muss im Online-Portal spätestens am Tag Ihrer letzten schriftlichen Prüfungsleistung hochgeladen werden. Eine vorherige Genehmigung des Themas durch die IHK erfolgt nicht. Der Praxistransferarbeit ist eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung (siehe Muster der Praxistransferarbeit (DOCX-Datei · 48 KB)) beizufügen.
Mit der Präsentation zeigen Sie die Kompetenz, die Ergebnisse der Praxistransferarbeit mündlich darzustellen. Zusätzlich müssen Sie in der Präsentation darstellen, wie die Ergebnisse Ihrer Praxistransferarbeit in eine konkrete Ausbildungssituation übertragen werden können. Die Ausbildungssituation ist Bestandteil der Bewertung der Präsentation. Die Form der Präsentation und der Medieneinsatz stehen der zu prüfenden Person frei. Die Präsentation soll höchstens 20 Minuten dauern.
Im anschließenden Fachgespräch werden Rückfragen zu Ihrer Präsentation sowie vertiefende Fragen zu den Qualifikationsinhalten der Bereiche Steuerung, Zusammenarbeit, Leadership und Personalentwicklung, Projektmanagement sowie Berufsausbildung gestellt. Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.
Die praxisbezogene Prüfung setzt sich aus der schriftlichen Praxistransferarbeit (25 Prozent), der Präsentation (25 Prozent) und dem Fachgespräch (50 Prozent) zusammen.
Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet. Wird die praxisbezogene Prüfung nicht bestanden, müssen alle drei Bestandteile (Praxistransferarbeit, Präsentation und Fachgespräch) erneut abgelegt werden. Für die neue Praxistransferarbeit ist ein neues Thema auszuwählen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Mit der Präsentation zeigen Sie die Kompetenz, die Ergebnisse der Praxistransferarbeit mündlich darzustellen. Zusätzlich müssen Sie in der Präsentation darstellen, wie die Ergebnisse Ihrer Praxistransferarbeit in eine konkrete Ausbildungssituation übertragen werden können. Die Ausbildungssituation ist Bestandteil der Bewertung der Präsentation. Die Form der Präsentation und der Medieneinsatz stehen der zu prüfenden Person frei. Die Präsentation soll höchstens 20 Minuten dauern.
Im anschließenden Fachgespräch werden Rückfragen zu Ihrer Präsentation sowie vertiefende Fragen zu den Qualifikationsinhalten der Bereiche Steuerung, Zusammenarbeit, Leadership und Personalentwicklung, Projektmanagement sowie Berufsausbildung gestellt. Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.
Die praxisbezogene Prüfung setzt sich aus der schriftlichen Praxistransferarbeit (25 Prozent), der Präsentation (25 Prozent) und dem Fachgespräch (50 Prozent) zusammen.
Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet. Wird die praxisbezogene Prüfung nicht bestanden, müssen alle drei Bestandteile (Praxistransferarbeit, Präsentation und Fachgespräch) erneut abgelegt werden. Für die neue Praxistransferarbeit ist ein neues Thema auszuwählen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Hinweis: Wer die Prüfung zum Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen nach dieser Verordnung bestanden hat, ist von der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Prüfungstermine
Die schriftlichen Prüfungen vom „Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen“ finden an folgenden Terminen statt:
| Prüfungszeitraum | 1. Prüfungsteil Kundenbedarfsfelder |
2. Prüfungsteil Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit |
|---|---|---|
| Herbst 2026 | 06.10.2026 | 13.10.2026 |
| Frühjahr 2027 | 13.04.2027 | 20.04.2027 |
| Herbst 2027 | 05.10.2027 | 12.10.2027 |
| Frühjahr 2028 | 12.04.2028 | 19.04.2028 |
| Herbst 2028 | 10.10.2028 | 17.10.2028 |
Hinweis: Die Termine für Präsentation und Fachgespräch werden den Prüfungsteilnehmenden nach den schriftlichen Prüfungen gesondert mitgeteilt.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Jetzt zur Prüfung anmelden
Hinweis: Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Prüfungsgebühr
- Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 684,00 Euro gemäß unserem Gebührentarif. Es gilt jeweils der zum Prüfungszeitpunkt gültige Gebührentarif.
- Erste Teilprüfung: 387,00 Euro
- Zweite Teilprüfung: 296,00 Euro
Wiederholungsprüfung
- Gesamtwiederholung: 100 Prozent
- Teilwiederholung: 70 Prozent
- Stornogebühren
Seit dem 01.01.2025 gilt folgender Gebührentarif:
Erste Teilprüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 90 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 160 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 235 Euro Zweite Teilprüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 61 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 141 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 187 Euro Hinweis: Im IHK-Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Häufige Fragen (FAQ)
Hier finden Prüfungsteilnehmende Antworten zu Anmeldung, Fristen, Prüfungen, Prüfungsergebnissen, Gebühren, Online-Portal und weiteren wichtigen Fragen rund um die Fortbildungsprüfung.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
