Fortbildungsprüfungen

Informationen zum Zulassungsantrag bei Fortbildungsprüfungen

Über das Online-Portal der IHK Nord Westfalen können Sie Zulassungsanträge stellen, sich zu Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen anmelden, Dokumente hochladen und Ihre persönlichen Daten verwalten.
Für Fortbildungsprüfungen müssen die Zulassungsvoraussetzungen in der Regel vor der Prüfungsanmeldung geprüft werden. Für die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) sowie für Sach- und Fachkundeprüfungen ist keine vorherige Zulassungsprüfung erforderlich.
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Informationen zur Zulassung

Welche IHK ist für meine Zulassung zuständig?

Die IHK Nord Westfalen ist für die Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen zuständig, wenn Sie
  • im Münsterland oder in der Emscher-Lippe-Region wohnen,
  • dort arbeiten oder
  • dort einen Vorbereitungslehrgang besuchen.
Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohn-, Arbeits- oder Lehrgangsort zuständige IHK. Ihre zuständige IHK finden Sie über den IHK-Finder.
In Ausnahmefällen können Sie die Fortbildungsprüfung bei der IHK Nord Westfalen ablegen, obwohl diese nicht unmittelbar zuständig ist. Das kann insbesondere möglich sein, wenn Ihre zuständige IHK die gewünschte Fortbildungsprüfung nicht anbietet.
Wenn Sie noch kein Benutzerkonto besitzen:
  1. Rufen Sie das Online-Portal auf.
  2. Wählen Sie „An Prüfung teilnehmen“.
  3. Wählen Sie den gewünschten Fortbildungsabschluss aus.
  4. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und legen Sie im weiteren Verlauf ein Benutzerkonto an.
  5. Bestätigen Sie die Registrierung über den Link in der Verifizierungs-E-Mail.
Der Zugang zum Portal erfolgt ausschließlich über Ihre E-Mail-Adresse. Eine Anmeldung mit Benutzername ist nicht möglich. Der Verifizierungslink muss innerhalb von 24 Stunden aufgerufen werden. Erst danach ist die Registrierung abgeschlossen und der Zugang zum Online-Portal möglich.
Antrag auf Zulassung

Zulassungsantrag stellen

Wenn Sie bereits über ein Benutzerkonto verfügen, melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort im Online-Portal an und wählen den gewünschten Fortbildungsabschluss aus.
Antrag auf Zulassung

Nach Auswahl des Abschlusses klicken Sie auf „Zulassungsantrag stellen“.
Im Zulassungsantrag können Sie:
  • Ihre persönlichen Daten prüfen oder ergänzen,
  • erforderliche Nachweise hochladen,
  • einen Bildungsträger auswählen,
  • einen abweichenden Rechnungsempfänger hinterlegen,
  • Hinweise oder Bemerkungen zur Zulassung erfassen.
Tipp: Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Zulassung finden Sie hier.
In der Regel benötigen wir:
  • Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung,
  • ausführlichen Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers,
  • gegebenenfalls Lebenslauf,
  • gegebenenfalls Formblatt Z für das Aufstiegs-BAföG,
  • weitere für den jeweiligen Abschluss erforderliche Nachweise.
Das Formblatt Z können Sie im Rahmen des Zulassungsantrags hochladen. Bitte füllen Sie vor dem Hochladen die Zeilen 1 bis 7 des Formulars aus.
Ausnahme: Für die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) sowie für Sach- und Fachkundeprüfungen bestehen keine Zulassungsvoraussetzungen.
  • Zulässige Dateiformate: PDF oder JPG
  • Maximale Dateigröße: 20 MB pro Datei
  • Mehrere zusammengehörende Dokumente sollten möglichst in einer Datei zusammengefasst werden.
  • Weitere Nachweise können über das Upload-Feld „Sonstiges“ hochgeladen werden.
  • Mit einem Smartphone können Sie den im Portal angezeigten QR-Code scannen, Ihre Nachweise fotografieren und anschließend hochladen.
  • Prüfen Sie nach dem Upload, ob die ausgewählte Datei vollständig im Zulassungsantrag angezeigt wird.
Sobald alle erforderlichen Angaben vollständig und die notwendigen Dokumente hochgeladen sind, schließen Sie den Vorgang mit „Zulassungsantrag stellen“ ab.
Anschließend
  1. erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail,
  2. prüft die IHK Ihre Unterlagen,
  3. erhalten Sie das Ergebnis der Zulassungsprüfung per E-Mail.
Die Bearbeitung Ihres Zulassungsantrags kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Reichen Sie den Antrag deshalb frühzeitig ein. Die Eingangsbestätigung ist noch keine Bestätigung Ihrer Zulassung zur Prüfung.

Informationen zur Prüfungsanmeldung

Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung

Bei Fortbildungsprüfungen müssen die Zulassungsvoraussetzungen in der Regel vor der Prüfungsanmeldung überprüft worden sein.
Wenn Ihre Zulassung bereits festgestellt wurde, können Sie sich direkt zur Prüfung anmelden. Eine festgestellte Zulassung ersetzt jedoch nicht die Prüfungsanmeldung.

Anmeldung zur Prüfung

  1. Melden Sie sich im Online-Portal an.
  2. Wählen Sie im Bereich „Fortbildungsprüfungen“ Ihren Abschluss aus.
  3. Klicken Sie auf „Prüfungsanmeldung“.
  4. Wählen Sie den gewünschten Prüfungstermin und Prüfungsort.
  5. Klicken Sie nach der Auswahl des Termins auf „Anmelden“.
  6. Prüfen Sie Ihre persönlichen Daten und ergänzen Sie diese gegebenenfalls.
Tipp: Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden Sie hier.
Jetzt zur Prüfung anmelden
Für folgende Sachkundeprüfungen gelten gesonderte Anmeldeverfahren:
Für diese Sachkundeprüfung erfolgt die Anmeldung nicht über das hier beschriebene Online-Portal.

Rechnungsempfänger

Standardmäßig wird der Gebührenbescheid an Ihre persönliche Anschrift versendet.
Soll der Gebührenbescheid an Ihren Arbeitgeber oder Bildungsträger gesendet werden, wählen Sie „Die Rechnungsadresse weicht von meiner persönlichen Anschrift ab“ und erfassen die gewünschte Rechnungsanschrift.

Angaben zum Bildungsträger

Sie können den Bildungsträger auswählen, bei dem Sie sich auf die Prüfung vorbereitet haben.

Ist der Bildungsträger nicht in der Auswahl enthalten, wählen Sie „Der Bildungsträger (Lehrgangsanbieter) ist in der Auswahl nicht enthalten“. Anschließend können Sie den Namen und die Anschrift des Bildungsträgers eingeben.

Wenn Sie keinen Vorbereitungslehrgang besucht haben, wählen Sie „Ich habe keinen Vorbereitungslehrgang besucht“.

Dokumente hochladen

Sofern für die Anmeldung Unterlagen erforderlich sind, können diese direkt im Portal hochgeladen werden.
Pflichtunterlagen sind mit einem Stern gekennzeichnet. Zusätzliche optionale Unterlagen können ebenfalls hochgeladen werden.

Prüfung der Angaben

Vor dem Absenden werden sämtliche Angaben nochmals angezeigt.
Bitte prüfen Sie insbesondere:
  • Vor- und Nachname,
  • Geburtsdatum,
  • Anschrift,
  • weitere personenbezogene Daten.
Diese Angaben werden für das Prüfungsverfahren und die Ausstellung des Prüfungszeugnisses verwendet. Achten Sie deshalb besonders auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens.

Anmeldung abschließen

Vor dem Absenden bestätigen Sie:
  • Datenschutzhinweise,
  • Nutzungsbedingungen,
  • Stornobedingungen.
Mit „Kostenpflichtig anmelden“ schließen Sie die Anmeldung verbindlich ab.

Stornogebühren bei Rücktritt

Die Stornogebühren für Fortbildungs- und Sachkundeprüfungen finden Sie auf der jeweiligen Prüfungsseite.
Bei einem Rücktritt von der Prüfung bis vier Wochen vor dem Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
Die jeweils geltenden Stornobedingungen finden Sie auf der Seite Ihres gewählten Abschlusses im Bereich Fortbildungs-, Sachkunde- oder Fachkundeprüfungen.

Bestätigung der Prüfungsanmeldung

Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie zunächst eine vorläufige Anmeldebestätigung per E-Mail. Diese bestätigt den Eingang Ihrer Anmeldung.

Nachdem die IHK Nord Westfalen Ihre Anmeldung geprüft und angenommen hat, erhalten Sie eine endgültige Anmeldebestätigung per E-Mail.

Erst die endgültige Anmeldebestätigung bestätigt Ihre verbindliche Teilnahme an der Prüfung.

Anmeldeschluss

Fortbildungsprüfungen:
  • spätestens zwei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin
Wiederholungsprüfungen:
  • ebenfalls spätestens zwei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin
Ausbildereignungsprüfung (AEVO):
  • spätestens ein Monat vor dem schriftlichen Prüfungstermin
Sachkundeprüfungen:
  • spätestens ein Monat vor dem schriftlichen Prüfungstermin
Die Frist gilt auch dann, wenn Sie bereits zu einer früheren Prüfung angemeldet waren oder nur einzelne Prüfungsteile wiederholen.

Kann ich meine Prüfungstermine im Online-Portal sehen?

Im Online-Portal können Sie Ihre schriftlichen, praktischen oder mündlichen Prüfungstermine einsehen, sobald diese durch die IHK terminiert wurden.

Wie melde ich mich von einer Prüfung ab?

Nach erfolgter Anmeldung können Sie sich im Online-Portal über den Menüpunkt „Deine Prüfungen“ von einer Prüfung abmelden.
Wählen Sie die betreffende Prüfung aus und klicken Sie auf „Von Prüfung zurücktreten“.
Eine Abmeldung ist bis zum Prüfungstag möglich. Nach erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Rücktritt von der Prüfung Stornogebühren anfallen können. Die geltenden Rücktrittsbedingungen ergeben sich aus den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Prüfung.

Ausnahmen

Für folgende Sachkundeprüfungen gelten gesonderte Abmeldeverfahren:
Für diese Sachkundeprüfung erfolgt die Abmeldung nicht über das hier beschriebene Online-Portal.

Zugang und technische Unterstützung

Passwort vergessen

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben:
  1. Nutzen Sie die Funktion „Passwort vergessen“ auf der Startseite vom Online-Portal.
  2. Geben Sie Ihre im Portal hinterlegte E-Mail-Adresse ein.
  3. Folgen Sie dem Link in der zugesandten E-Mail zur Vergabe eines neuen Passworts.
Wichtig:
  • Ein Zurücksetzungslink verliert seine Gültigkeit, sobald ein neues Passwort vergeben wurde.
  • Nach mehrfach falscher Passworteingabe wird der Zugang aus Sicherheitsgründen für 24 Stunden gesperrt.
  • Prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner, wenn Sie keine E-Mail zum Zurücksetzen des Passworts erhalten.

Probleme beim Login

Wenn Sie sich nicht im Online-Portal anmelden können, prüfen Sie bitte:
  • Ist die E-Mail-Adresse vollständig und korrekt eingegeben?
  • Haben Sie möglicherweise eine andere private oder betriebliche E-Mail-Adresse bei der IHK hinterlegt?
  • Enthält die eingegebene E-Mail-Adresse Leerzeichen?
  • Ist Ihr Zugang nach mehreren fehlerhaften Anmeldeversuchen für 24 Stunden gesperrt?
  • Haben Sie das Online-Portal der richtigen IHK aufgerufen?
Die IHK Nord Westfalen ist für das Münsterland und die Emscher-Lippe-Region zuständig. Für den Zugang zu einer anderen IHK nutzen Sie bitte die Übersicht der IHK-Online-Portale.
Nutzen Sie zunächst die Funktion „Passwort vergessen“. Sollte das Problem weiterhin bestehen, wenden Sie sich an fortbildung@ihk-nordwestfalen.de.

Kommunikation per E-Mail

Die Kommunikation im Zulassungs- und Prüfungsverfahren erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Prüfen Sie Ihr E-Mail-Postfach deshalb regelmäßig und stellen Sie sicher, dass die im Online-Portal hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell und erreichbar ist. Kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner und nehmen Sie die E-Mail-Adresse der IHK gegebenenfalls in die Liste der sicheren Absender auf.

Support

Bei technischen Problemen oder Fragen zum Online-Portal wenden Sie sich an:
Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht an:
  • Ihre Rolle, zum Beispiel Prüfungsteilnehmerin oder Prüfungsteilnehmer,
  • Ihren angestrebten Abschluss bzw. die gewünschte Prüfung
  • die im Portal verwendete E-Mail-Adresse,
  • Ihre IHK-Identnummer,
  • eine kurze Beschreibung des Problems,
  • bei einer technischen Fehlermeldung möglichst einen Screenshot.
Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller kann Ihr Anliegen bearbeitet werden. Weitere Hinweise zur Bedienung finden Sie in der Online-Hilfe zum Online-Portal.

Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Prüfungsteilnehmende Antworten zu Anmeldung, Fristen, Prüfungen, Prüfungsergebnissen, Gebühren, Online-Portal und weiteren wichtigen Fragen rund um die Fortbildungsprüfung.