Ausbildungsnachweis

Während Ihrer Ausbildung führen Sie einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis. Darin dokumentieren Sie, welche Kenntnisse und Fertigkeiten Sie gelernt haben. Dieser Nachweis hilft Ihnen, den Überblick über Ihre Ausbildung zu behalten. Außerdem ist ein ordnungsgemäß geführter Nachweis Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

Welche Pflichten haben Ausbilder?

Ausbilderinnen und Ausbilder haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. (§ 14 Absatz 2 BBiG)

Wie führe ich den Ausbildungsnachweis richtig?

Ein Ausbildungsnachweis ist korrekt geführt, wenn ein gewisses Maß an inhaltlicher Gestaltung und Regelmäßigkeit sowie Sauberkeit der Eintragung vorhanden ist. An Berufsschultagen müssen Auszubildende die Lerninhalte der Berufsschule in den Nachweis aufnehmen. Gleiches gilt für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen und sonstige Schulungsmaßnahmen. Der Nachweis soll während der Arbeitszeit geführt werden.

Bei Ausbildungsnachweisen steht die Kontrollfunktion im Vordergrund. Es handelt sich deshalb um ein individuelles, persönliches Dokument. Es ist deshalb unzulässig, beispielsweise den betrieblichen Ausbildungsplan (sachliche und zeitliche Gliederung) als Ausbildungsnachweis vorzulegen. Es soll nämlich nicht nachgewiesen werden, was gelernt werden soll, sondern tatsächlich gelernt wurde. Der Ausbilder muss den Ausbildungsnachweis regelmäßig (mindestens monatlich) prüfen.

Bei Problemen mit der Führung des Ausbildungsnachweises durch den Auszubildenden sollte die Ausbildungsberatung der IHK rechtzeitig informiert werden, um den Auszubildenden die Folgen (zum Beispiel keine Zulassung zur Abschlussprüfung) aufzuzeigen.

Der Ausbildungsnachweis gehört zu den Ausbildungsmitteln und ist dem Auszubildenden kostenlos zu überlassen. Die Kosten hierfür trägt der Ausbildungsbetrieb. Die IHK Nord Westfalen hat für die Führung von Ausbildungsnachweisen folgende Richtlinie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 98 KB) beschlossen.
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Elektronischer Ausbildungsnachweis

Die IHK Nord Westfalen bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Ausbildungsnachweis digital über das Online-Portal zu führen. Sie können Ihre Inhalte entweder als Text eingeben oder als PDF hochladen.

Zur Genehmigung senden Sie den Nachweis direkt an die verantwortliche Person im Betrieb (z. B. den Ausbilder). Diese wird per E-Mail benachrichtigt und kann den Nachweis prüfen und freigeben.

Schriftlich oder elektronisch?

Sie können den Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch führen:
  • Schriftlich: Der Nachweis wird handschriftlich geführt.
  • Elektronisch: Sie können digitale Programme verwenden, zum Beispiel das IHK-Online-Portal oder Vorlagen in Word / PDF.
Eine Änderung der Form der Führung können Sie der IHK per E-Mail an bildung@ihk-nordwestfalen.de mitteilen.
IHK-Tipp: Mit der AzubiApp können Sie den Ausbildungsnachweis einfach und flexibel schreiben – wann und wo Sie wollen.