Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (bisher: Restaurantfachleute) bedienen und betreuen Gäste in der Gastronomie. Sie beraten bei der Auswahl der Speisen und Getränke, servieren und kassieren. Außerdem übernehmen sie die professionelle Ausrichtung von Festlichkeiten und Veranstaltungen, machen hierfür Menüvorschläge und kalkulieren die Kosten.
Mit der neuen kodifizierten Zusatzqualifikation "Bar und Wein" kann der Gastro-Nachwuchs schon während der Ausbildung in eine erste attraktive Spezialisierung einsteigen (Zusatzqualifikation ist auch zugänglich für Fachleute für Systemgastronomie und Hotelberufe).
Neu ist auch die gestreckte Abschlussprüfung: Teil 1 der Abschlussprüfung mit Arbeitsaufgaben, situativem Fachgespräch und schriftlicher Prüfung, Teil 2 der Abschlussprüfung mit schriftlicher und mündlicher Prüfung.
Verhältnis zwischen dem zweijährigen und den beiden dreijährigen Berufen: Ausgelernte Fachkräfte für Gastronomie können anschließend mit der Ausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder zum Fachmann für Systemgastronomie die nächste Stufe erreichen. Optimal vorbereitet auf diese Weiterqualifizierung ist, wer bereits den entsprechenden Schwerpunkt absolviert hat, das ist aber nicht zwingend. Wenn es zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb vereinbart wird, können dabei die kompletten 24 Monaten angerechnet werden - das ist aber kein Muss. "Re-Va"- oder System-Azubis, die ihre Abschlussprüfung nicht schaffen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Abschluss als Fachkraft für Gastronomie (im jeweiligen Schwerpunkt) erhalten (sogenannte Rückfalloption).
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
- Abschlussprüfung Teil 1
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Winter 2025/26 Dienstag, 25. November 2025 Sommer 2026 Dienstag, 28. April 2026 Winter 2026/27 Dienstag, 24. November 2026 Sommer 2027 Dienstag, 27. April 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Sommer 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Sommer: 1. Februar
- Winter: 1. September
- Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Winter 2025/26 Mittwoch, 26. November 2025 Sommer 2026 Mittwoch, 29. April 2026 Winter 2026/27 Mittwoch, 25. November 2026 Sommer 2027 Mittwoch, 28. April 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Sommer 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. April und 30. September endet.
Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.Auf der Seite der AKA (Aufgabenerstellungseinrichtung) finden Sie weitere Informationen zur Abschlussprüfung in Ihrem Ausbildungsberuf.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Sommer: 1. Februar
- Winter:1. September
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:Antrag auf … Termin Sommer Termin Winter Vorzeitige Prüfungszulassung 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Verkürzung der Ausbildungszeit 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externen-Prüfung) 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.Mündliche/Praktische Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Abschlussprüfung Teil 1: 96,00 Euro
- Abschlussprüfung Teil 2: 172,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Strategische Allianz für die Ausbildungsqualität im Gastgewerbe
Um die Qualität der Ausbildung im Gastgewerbe und damit auch die Attraktivität dauerhaft zu steigern, hat sich die IHK Nord Westfalen mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen und den Berufsschulen zu einer Allianz zusammengeschlossen und gemeinsame Maßnahmen vereinbart. Der Berufsbildungsausschuss der IHK flankiert die Qualitätssteigerung der Allianz mit eigenen Empfehlungen für das Gastgewerbe. Empfehlungen und Handlungshilfen für die Ausbildung:
- Anleitung für Ausbilder im Feedbackgespräch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 133 KB) (PDF)
- Checkliste Feedbackgespräch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 147 KB) (PDF)
- Empfehlungen für die Ausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 149 KB) (PDF)
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.