Ausbildungsberufe A-Z

Mediengestalter/-in Digital und Print (bis 31.07.2023)

Mediengestalter Digital und Print gestalten digitale oder gedruckte Informationsmittel. Auch die Beratung von Kunden gehört zu ihren Aufgaben. Arbeitgeber sind vorwiegend Verlage, Werbeagenturen und Unternehmen der Medienwirtschaft.
Zum 1. August 2023 tritt die neue Verordnung über die Berufsausbildung Mediengestalter/-in Digital und Print in Kraft. Mit der Neuordnung wurden einzelne Ausbildungsinhalte und Prüfungsmodalitäten angepasst und verändert. Unter anderem bringt die Neuordnung vier Fachrichtungen, in denen Ausbildungsbetriebe ausbilden können und neue Wahlqualifikationen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Diese Ausbildung wird in Unternehmen der Medien- und Kommunikationsbranche in den folgenden Fachrichtungen angeboten:
  • Beratung und Planung
  • Gestaltung und Technik
  • Konzeption und Visualisierung
Durch Wahlqualifikationseinheiten verfügt dieser Beruf über eine flexible Ausbildungsstruktur.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.

Berufskolleg

Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Zwischen- und Abschlussprüfung

Weitere Informationen zur Zwischenprüfung sowie zur Abschlussprüfung finden Sie auf der Homepage der Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA).

Ausbildungsgebühr

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.

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