Ausbildungsberufe A-Z
Mediengestalter/-in Digital und Print (ab 01.08.2023)
Mediengestalter/-innen Digital und Print gestalten digitale oder gedruckte Informationsmittel. Auch die Beratung von Kunden gehört zu ihren Aufgaben. Sie arbeiten bei Marketing-, Kommunikations- und Designagenturen, Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft, Mediendienstleistern, Verlagen sowie in Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Institutionen.
Zum 1. August 2023 ist die neue Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 200 KB) über die Berufsausbildung Mediengestalter/-in Digital und Print in Kraft getreten. Mit der Neuordnung wurden einzelne Ausbildungsinhalte und Prüfungsmodalitäten angepasst und verändert.
Seit der letzten grundlegenden Neuordnung hat es vielfältige wirtschaftliche, technologisch und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die die Arbeit der Mediengestalter Digital und Print deutlich beeinflussen.
Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden. Hingegen entfallen eher „handwerklich“ geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen sind das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden. Hinsichtlich der Struktur des Ausbildungsberufes wird eine deutliche Vereinfachung, insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlqualifikationen erreicht.
Statt der bisher drei möglichen Fachrichtungen mit einer großen Menge an Wahlqualifikationen aus mehreren Auswahllisten gibt es nun folgende vier Fachrichtungen:
Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden. Hingegen entfallen eher „handwerklich“ geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen sind das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden. Hinsichtlich der Struktur des Ausbildungsberufes wird eine deutliche Vereinfachung, insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlqualifikationen erreicht.
Statt der bisher drei möglichen Fachrichtungen mit einer großen Menge an Wahlqualifikationen aus mehreren Auswahllisten gibt es nun folgende vier Fachrichtungen:
- Projektmanagement (ehemals Beratung und Planung)
- Designkonzeption (ehemals Konzeption und Visualisierung)
- Printmedien* (ehemals Gestaltung und Technik)
- Digitalmedien* (ehemals Gestaltung und Technik)
*Für die beiden Fachrichtungen muss vom Betrieb je eine prüfungsrelevante Wahlqualifikation vorgegeben werden.
Die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre sind für alle Auszubildenden gleich. Die Spezialisierung nach den Fachrichtungen erfolgt im dritten Ausbildungsjahr.
Die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre sind für alle Auszubildenden gleich. Die Spezialisierung nach den Fachrichtungen erfolgt im dritten Ausbildungsjahr.
Der Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien, ZFA Medien bietet ausbildenden Betrieben die Möglichkeit, einen auf die Wahlqualifikationen abgestimmten Ausbildungsplan zu erstellen.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Berufskolleg
Informationen rund um den Bereich Berufskollegs finden Sie in den FAQs.
Zwischen- und Abschlussprüfung
Nach den ersten anderthalb Ausbildungsjahren wird es eine Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung geben.
Die Zwischenprüfung besteht aus einem praktischen Prüfungsbereich und einem schriftlichen Prüfungsbereich. Die praktische Aufgabe ist (im Gegensatz zur Abschlussprüfung) ohne konzeptionelle Vorbereitungsphase zu absolvieren. Der Prüfungsausschuss legt einen Termin zur Durchführung fest, die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsstücks beträgt sieben Stunden.
In der Abschlussprüfung wurde der bisherige schriftliche Prüfungsbereich „Kommunikation“ in die anderen fachtheoretischen
schriftlichen Prüfungsbereiche integriert, sodass es nun vier Prüfungsbereiche gibt: den praktischen Prüfungsbereich sowie die drei schriftlichen Prüfungsbereiche „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“, „Medien produzieren“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Weitere Informationen zur Zwischenprüfung sowie zur Abschlussprüfung finden Sie auf der Internetseite der Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA).
Die Zwischenprüfung besteht aus einem praktischen Prüfungsbereich und einem schriftlichen Prüfungsbereich. Die praktische Aufgabe ist (im Gegensatz zur Abschlussprüfung) ohne konzeptionelle Vorbereitungsphase zu absolvieren. Der Prüfungsausschuss legt einen Termin zur Durchführung fest, die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsstücks beträgt sieben Stunden.
In der Abschlussprüfung wurde der bisherige schriftliche Prüfungsbereich „Kommunikation“ in die anderen fachtheoretischen
schriftlichen Prüfungsbereiche integriert, sodass es nun vier Prüfungsbereiche gibt: den praktischen Prüfungsbereich sowie die drei schriftlichen Prüfungsbereiche „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“, „Medien produzieren“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Weitere Informationen zur Zwischenprüfung sowie zur Abschlussprüfung finden Sie auf der Internetseite der Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA).
Prüfungstermine
- Zwischenprüfung
Schriftliche Zwischenprüfung
Termin Datum Frühjahr 2026 Mittwoch, 18. März 2026 Frühjahr 2027 Mittwoch, 17. März 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem Termin Sie bzw. Ihr/-e Auszubildende/-r genau dran ist, können Sie im Online-Portal nachsehen.
Online-Portal für Auszubildende:
Menüpunkt “Ihre Prüfungen”
Online-Portal für Ausbilder/-innen:
Menüpunkt “Ihr/e Auszubildende/r” → Auszubildenden auswählen (Namen anklicken)
Online-Portal für Ausbildungsbetriebe:
Menüpunkt “Ausbildungsverhältnisse”→ Auszubildenden auswählen (Namen anklicken)
Weitere Informationen, beispielsweise die Reihenfolge der Prüfungsfächer oder die Prüfungszeiten erhalten Sie bei der ZFA.
Die praktischen Prüfungstermine in den industriell-technischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Juni/Juli und bei der Winterprüfung im Januar/Februar (Folgejahres) statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 im Frühjahr: Anmeldeschluss ist der 15. November (Vorjahr).
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 im Herbst: Anmeldeschluss ist der 15. Mai.
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und gegebenenfalls die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Praktische Prüfung:
Der Versand der Einladungen und gegebenenfalls die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem praktischen Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen. - Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
Termin Datum Winter 2025/26 Mittwoch, 3. Dezember 2025 Sommer 2026 Mittwoch, 6. Mai 2026 Winter 2026/27 Mittwoch, 2. Dezember 2026 Sommer 2027 Mittwoch, 12. Mai 2027 Winter 2027/28 Mittwoch, 8. Dezember 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem Termin Sie bzw. Ihr/-e Auszubildende/-r genau dran ist, können Sie im Online-Portal nachsehen.
Online-Portal für Auszubildende:
Menüpunkt “Ihre Prüfungen”
Online-Portal für Ausbilder/-innen:
Menüpunkt “Ihr/e Auszubildende/r” → Auszubildenden auswählen (Namen anklicken)
Online-Portal für Ausbildungsbetriebe:
Menüpunkt “Ausbildungsverhältnisse”→ Auszubildenden auswählen (Namen anklicken)Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. April und 30. September endet.
Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.
Weitere Informationen, beispielsweise die Reihenfolge der Prüfungsfächer oder die Prüfungszeiten erhalten Sie bei der ZFA.
Die praktischen Prüfungstermine in den industriell-technischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Juni/Juli und bei der Winterprüfung im Januar/Februar (Folgejahres) statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
- Abschlussprüfung Teil 1 im Sommer: Anmeldeschluss ist der 1. Februar.
- Abschlussprüfung Teil 1 im Winter: Anmeldeschluss ist der 1. September.
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:Antrag auf … Termin Sommer Termin Winter Vorzeitige Prüfungszulassung 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Verkürzung der Ausbildungszeit 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externenprüfung) 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und gegebenenfalls die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Praktische Prüfung:
Der Versand der Einladungen und gegebenenfalls die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem praktischen Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Zwischenprüfung: 218,00 Euro
- Abschlussprüfung: 238,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.