Ausbildungsberufe A-Z

Fachpraktiker/-in Metalltechnik

Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Metalltechnik ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG.

Fachpraktiker für Metalltechnik stellen Bauteile für Überdachungen, Fassadenelemente und Tore her und bauen sie ein. Die Teile bestehen aus Stahl oder anderen Metallen.  
Fachpraktiker für Metalltechnik zeichnen auf Metallplatten, Metallrohren oder Profilen Zuschnitte ein. Sie schneiden diese aus und bearbeiten sie von Hand oder maschinell. Dabei richten sie sich nach technischen Zeichnungen. Dann schweißen, nieten oder schrauben Fachpraktiker für Metalltechnik die einzelnen Bauteile zusammen.
Auch bei der Montage vor Ort arbeiten Fachpraktiker für Metalltechnik mit. Sie bauen zum Beispiel Schlösser und Antriebe für Toranlagen ein. Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung zwei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.

Berufskolleg

Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Ausbildungsgebühr

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.

Downloads