Brenner/-in
Brenner/-innen kontrollieren zunächst Rohstoffe wie Obst, Getreide oder Kartoffeln auf deren Qualität, bevor sie diese für die Herstellung von Alkohol aufbereiten. Beispielsweise putzen sie das Obst maschinell, entkernen und zerkleinern es und bereiten daraus Maische. Sie geben Hefe und Verzuckerungsstoffe wie Malz dazu und leiten den Gärprozess ein. Ist die Maische vergoren, destillieren sie daraus Roh- und Feinbrand. Den Alkohol verschneiden (mischen) sie ggf. zu Trinkbranntwein, füllen die fertigen Produkte ab, lagern und vermarkten sie. Dabei überwachen Brenner/innen die Verarbeitungsprozesse und Einstellungen der Produktionsanlagen. Regelmäßig reinigen und desinfizieren sie Maschinen, Behälter, Filter, Rohrleitungssysteme und Arbeitsräume.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Berufskolleg
Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Zwischenprüfung: 218,00 Euro
- Abschlussprüfung: 238,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.