Ausbildungsberufe A-Z

Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung

Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung konzipieren und realisieren kundenspezifische Softwareanwendungen durch den Einsatz von Methoden der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle, sowie dem Anwenden von Software-Entwicklungswerkzeugen. Das Testen von Anwendungen und das Beheben von Fehlern durch den Einsatz von Experten- und Diagnosesystemen gehört genauso zu ihren Tätigkeiten, wie das Beraten und Schulen der Benutzer.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.

Berufskolleg

Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Gebühren

Abschlussprüfung

Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
  • Teil 1 der Prüfung mit 20 Prozent Gewichtung
     - Prüfungsbereich 1: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“
    Es werden nur berufsbildübergreifende Positionen geprüft. Alle IT-Berufe werden die gleiche Teil 1 Prüfung haben.
  • Teil 2 der Prüfung mit 80 Prozent Gewichtung
    - Prüfungsbereich 2: betriebliche Projektarbeit (50 Prozent)
    - Prüfungsbereich 3: Planen eines Softwareproduktes (schriftlich; 10 Prozent )
    - Prüfungsbereich 4: Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen (schriftlich; 10 Prozent )
    - Prüfungsbereich 5: WiSo (schriftlich; 10 Prozent)

Betriebliche Projektarbeit

In diesem Prüfungsteil soll eine betriebliche Projektarbeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 403 KB) von höchstens 80 Stunden (einschließlich Dokumentation) durchgeführt und dokumentiert werden. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, 
  • kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
  • eine Projektplanung durchzuführen,
  • eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen,
  • eine Softwareanwendung zu erstellen oder anzupassen,
  • die erstellte oder angepasste Softwareanwendung zu testen und ihre Einführung vorzubereiten und
  • die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentieren. 
Durch eine Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch soll die Vorgehensweise im Projekt begründet werden. Die Projektdokumentation ist im Online-Portal einzureichen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Ausführung das zu realisierende Konzept online zur Genehmigung einzureichen.
Die Zugangsdaten zum Einstellen des Projektantrags und der Projektdokumentation erhalten die zu prüfenden Personen rechtzeitig vor der Antragsfrist. Die Antragsfristen für die Sommer- und Winterabschlussprüfung sind der 31. Januar und der 31. Juli.

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.

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