Ausbildungsberufe A-Z
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung konzipieren und realisieren kundenspezifische Softwareanwendungen durch den Einsatz von Methoden der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle, sowie dem Anwenden von Software-Entwicklungswerkzeugen. Das Testen von Anwendungen und das Beheben von Fehlern durch den Einsatz von Experten- und Diagnosesystemen gehört genauso zu ihren Tätigkeiten, wie das Beraten und Schulen der Benutzer.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Verordnung über die Berufsausbildung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Gestreckte Abschlussprüfung
Die gestreckte Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen statt.
Teil 1 der Prüfung nach der Hälfte der Ausbildungszeit
- Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes (Gewichtung: 20 Prozent)
Teil 2 der Prüfung am Ende der Ausbildungszeit
- Planen eines Softwareproduktes (Gewichtung: 10 Prozent)
- Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen (Gewichtung: 10 Prozent )
- Wirtschafts- und Sozialkunde (Gewichtung: 10 Prozent)
- Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes - Betriebliche Projektarbeit (Gewichtung: 50 Prozent)
Betriebliche Projektarbeit
In dem Prüfungsteil Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes soll eine Projektarbeit von höchstens 80 Stunden (einschließlich Dokumentation) durchgeführt, dokumentiert und präsentiert werden.
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Herbst 2025 Mittwoch, 17. September 2025 Frühjahr 2026 Mittwoch, 25. Februar 2026 Herbst 2026 Mittwoch, 30. September 2026 Frühjahr 2027 Mittwoch, 24. Februar 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Frühjahr 2026 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem schriftlichen Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende:
Menüpunkt “Ihre Prüfungen” - Online-Portal für Ausbilder/-innen:
Menüpunkt “Ihr/e Auszubildende/r” → Auszubildenden auswählen (Namen anklicken) - Online-Portal für Ausbildungsbetriebe:
Menüpunkt “Ausbildungsverhältnisse”→ Auszubildenden auswählen (Namen anklicken)
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Frühjahr: 15. November (Vorjahr)
- Herbst: 15. Mai
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal. - Online-Portal für Auszubildende:
- Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Winter 2025/26 Mittwoch, 26. November 2025 Sommer 2026 Mittwoch, 29. April 2026 Winter 2026/27 Mittwoch, 25. November 2026 Sommer 2027 Mittwoch, 28. April 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Sommer 2026 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem schriftlichen Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende:
Menüpunkt “Ihre Prüfungen” - Online-Portal für Ausbilder/-innen:
Menüpunkt “Ihr/e Auszubildende/r” → Auszubildenden auswählen (Namen anklicken) - Online-Portal für Ausbildungsbetriebe:
Menüpunkt “Ausbildungsverhältnisse”→ Auszubildenden auswählen (Namen anklicken)
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. April und 30. September endet.
Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.Auf der Seite der AKA (Aufgabenerstellungseinrichtung) finden Sie weitere Informationen zur Abschlussprüfung in Ihrem Ausbildungsberuf.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Sommer: 1. Februar
- Winter:1. September
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal.Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:Antrag auf … Termin Sommer Termin Winter Vorzeitige Prüfungszulassung 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Verkürzung der Ausbildungszeit 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externen-Prüfung) 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Online-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.Mündliche/Praktische Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Online-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen. - Online-Portal für Auszubildende:
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Abschlussprüfung Teil 1: 96,00 Euro
- Abschlussprüfung Teil 2: 172,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfaltige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.