Recht und Steuern

Abgrenzung zum Handwerk

Informationen zu Zugehörigkeitskriterien eines Unternehmens zu einer IHK oder einer Handwerkskammer.

Abbrenzung zum Handwerk
Werbung

Juni 2019. Wer eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, hat dies beim zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen. Anderenfalls droht ein Bußgeld von bis zu 1000 EUR. Das Gewerbeamt informiert die für die Tätigkeit zuständige Wirtschaftskammer - IHK und/oder HwK – über die Gewerbeanmeldung.

Abgrenzung zum Handwerk
Tankstellen

Juni 2019. Kraftfahrzeugreparaturen dürfen nur von den in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieben, in der Regel auf der Basis einer Meisterqualifikation, durchgeführt werden. Das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken nach der Anlage A der Handwerksordnung (HwO). Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, bei denen Kraftfahrzeugreparaturen auch ohne Meisterqualifikation ausgeübt werden dürfen.

Abgrenzung zum Handwerk
Reisegewerbe

Juni 2019. In der Praxis entstehen die meisten Abgrenzungsprobleme zwischen dem stehenden Gewerbe und dem Reisegewerbe, wenn es um handwerkliche Tätigkeiten geht.

Abgrenzung zum Handwerk
Nahrungsmittel

Juni 2019. Immer häufiger machen sich Personen mit der Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln wie Pralinen, dem Brauen von neuen Biersorten oder dem Backen besonderer Kekse selbstständig.

Abgrenzung zum Handwerk
Gewerbe von A-Z, Leitfaden Abgrenzung Handwerk

24.09.2021. Ein aktuelles Nachschlagewerk, das vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) herausgegeben wird und bei der entsprechenden Einordnung von Tätigkeiten hilft.

nicht barrierefrei, PDF-Datei (3005 KB)

Abgrenzung zum Handwerk
Sicherheitstechnik

Juni 2019. Hilfe für die Beurteilung, welche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Sicherheitstechnik stehen, ohne oder mit einer Handwerksrolleneintragung ausgeübt werden dürfen.

Abgrenzung zum Handwerk
Einbau genormter Baufertigteile

Juni 2019. Die Praxis zeigt, dass es immer wieder Fragen dazu gibt, was als handwerksähnliche Tätigkeiten im Rahmen der Anlage B, Abschnitt 2, Nr. 24 der HwO, und was als nichthandwerksähnlich anzusehen ist. Der Wortlaut der Nr. 24 gibt hierzu selbst Hinweise.

Abgrenzung zum Handwerk
Fassadenbau, -Montage

11.01.2010. Technische Verfahren, an bestehenden Gebäuden neue Fassaden anzubringen oder an Neubauten Fassaden zu montieren, werden immer stärker eingesetzt. Dadurch ergeben sich Fragen, welche Tätigkeiten den zulassungspflichtigen handwerklichen Berufen wie z. B. dem Maurer, Dachdecker oder Metallbauer zuzuordnen sind und welche Tätigkeiten sich hiervon unabhängig entwickelt haben.

Abgrenzung zum Handwerk
Hausmeisterdienste

Oktober 2020. Die Aufgabe des Hausmeisters besteht im Wesentlichen darin, für Hauseigentümer die Betreuung der Immobilie zu übernehmen und dabei vor allem für Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen zu sorgen.

Abgrenzung zum Handwerk
Garten- und Landschaftsbau oder Straßenbauerhandwerk?

Juni 2019. Das Anlegen von befahrbaren Wegen und (Park-)Plätzen im Zusammenhang mit (landschafts-)gärtnerisch geprägten Anlagen gehört zum Berufsbild des nichthandwerklichen Gewerbes des Garten- und Landschaftsbauers; insoweit überschneiden sich die Berufsbilder dieses Gewerbes und des Straßenbauerhandwerks.

Bildaussage: Schattenwirtschaft © Holger Rausch, pixelio.de
Abgrenzung zum Handwerk
Schwarzarbeit oder zulässige gewerbliche Tätigkeit?

Februar 2019.
Schwarzarbeit liegt nach dem Verständnis des Schwarzarbeits-Bekämpfungsgesetzes und auch der Gesellschaft dann vor, wenn eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit unter Umgehung gesetzlicher Anmelde-, Anzeige- und Abgabepflichten ausgeübt wird. Voraussetzung der Schwarzarbeit ist, dass es sich um eine illegale Tätigkeit handelt.

Abgrenzung zum Handwerk
Akustik und Trockenbau

11.01.2010. Der Akustik- und Trockenbau ist „keine wesentliche Tätigkeit eines der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe” (s. § 1 Absatz 8 des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften, eingefügt durch Art. 1 des Gesetzes vom 31.5.2000). Somit handelt es sich beim Akustik- und Trockenbau um einen Fall des § 1 Abs. 2 S. 2 Ziff. 3 HwO, weil er sich nicht aus dem Handwerk entwickelt hat.