Abgrenzung zum Handwerk

Reisegewerbe

Stand: Juni 2019.
Was ist Reisegewerbe?
Die Gewerbeordnung (GewO) unterscheidet zwischen verschiedenen Gewerbearten (stehendes Gewerbe, Reisegewerbe, Marktgewerbe etc.). In der Regel findet die Gewerbeausübung im Rahmen eines stehenden Gewerbes statt. Beispiele sind etwa der Handy-Shop oder die Kfz-Werkstatt. In der Praxis entstehen die meisten Abgrenzungsprobleme zwischen dem stehenden Gewerbe und dem Reisegewerbe, wenn es um handwerkliche Tätigkeiten geht.

Der grundsätzliche Unterschied zwischen stehendem Gewerbe und Reisegewerbe ist, wie der Gewerbetreibende seinen Auftrag erhält: Im Reisegewerbe muss die Initiative zur Erbringung der Leistung eindeutig vom Anbietenden ausgehen. Er muss die potenziellen Kunden aufsuchen und nach Aufträgen fragen. Der Reisegewerbetreibende muss grundsätzlich auch in der Lage sein, die Leistung, mit der er beauftragt wird, sofort zu erbringen. Allerdings darf er dazu vorbereitende Tätigkeiten getrennt vom eigentlichen Auftrag ausführen (z. B. Aufmaß, Kostenvoranschläge erstellen, Materialeinkauf). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es bei den zunehmend komplexen Abläufen in Handwerk und Gewerbe nur noch einen schmalen Bereich geben kann, in dem sich eine Reisegewerbetätigkeit überhaupt anbietet (s. für den Bereich Handwerk: Bundesverfassungsgericht vom 27.09.2000 - Az.: 1 BvR 2176/98 -).

Es stellt sich also die Frage, ob eine Leistungserbringung im Reisegewerbe in größerem Umfang überhaupt möglich ist. Nach dem Bundesverfassungsgericht kann es sich grundsätzlich nur um „Reparaturen und kleinere Handreichungen an Ort und Stelle beim Kunden“ handeln. Damit wird der Bereich einer reisegewerblichen Handwerkstätigkeit zutreffend eng gesehen. Gleichwohl kann es nach Ansicht der Richter auch einmal sein, dass die gesamte Kunstfertigkeit zur Anwendung gelangt. Dies wird dann aber eher die Ausnahme sein.
Achtung:
Die Erbringung mobiler Dienstleistungen ist nicht zwingend Reisegewerbe!