Abgrenzung zum Handwerk

Sicherheitstechnik

Stand: Juni 2019
Das vorliegende Merkblatt soll bei der Beurteilung helfen, welche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Sicherheitstechnik stehen, ohne oder mit einer Handwerksrolleneintragung ausgeübt werden dürfen. Durch die Beschreibung der Tätigkeiten und durch die Feststellung der für die Ausführung erforderlichen Qualifikationen gibt dieses Merkblatt Hilfestellung bei dieser Abgrenzungsfrage. Sie ist auch für die Feststellung wichtig, ob aufgrund von sicherheitstechnischen Vorkehrungen Versicherungen ihre Prämien reduzieren. Erforderlich hierfür ist eine fachmännische Installation.
Grundsätzlich sollten bei der Installation und dem Anbringen von Sicherheitstechnik mögliche versicherungstechnische Klauseln und Vereinbarungen beachtet werden.
Die Landeskriminalämter führen eine sogenannte Errichterliste von Betrieben, die mechanische Sicherungseinrichtungen einbauen. Unternehmen müssen für die Aufnahme in diese Liste bestimmte Qualifikationsnachweise erbringen.