Überbrückungshilfe II

Überbrückungshilfe II - Schlussabrechnung bis 31.12.2022

Die Überbrückungshilfe II umfasste die Fördermonate September bis Dezember 2020 und die Antragsfrist für Erstanträge endete am 31. März 2021. Die Schlussabrechnung hat bis 31. Dezember 2022 über einen prüfenden Dritten zu erfolgen.
In der Schlussabrechnung werden die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten den Schätzungen bei Antragstellung gegenübergestellt. Gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen müssen zurückgezahlt werden oder Sie erhalten nachträglich eine Nachzahlung. Die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe II kann gegen Ende des Jahres nur über einen prüfenden Dritten bis spätestens 31. Dezember 2022 erfolgen.
Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Überbrückungshilfe II in voller Höhe zurückzuzahlen.
Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die offiziellen Fragen&Antworten Seiten des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dort gibt gesonderte FAQs zur Überbrückungshilfe II. Das weiteren findet sich dort eine Seite mit weiteren Informationen zur Überbrückungshilfe II.
Nachfolgend finden Sie weitere ausgewählte Informationen.
Die Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de mit den FAQs und der Online-Antrag zur Überbrückungshilfe sind Angebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie der 16 Bundesländer.
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