Finanzhilfen für Unternehmen

Neustarthilfe / Neustarthilfe Plus / Neustarthilfe 2022 - Antragsfrist endete zum 15.06.2022

Die Fristen für Erstanträge bei der Neustarthilfe 2022 und der Überbrückungshilfe IV sind am 15. Juni 2022 abgelaufen. Bitte rufen Sie eventuelle fristwahrende Bescheide vor dem 30. Juni 2022 ab. Die Antragstellung erfolgte über die bundesweit einheitliche digitale Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.deDetails zur Antragsstellung sind auf der Plattform der Überbrückungshilfen abrufbar.
Neustarthilfe 2022
Die Antragsfrist für die Neustarthilfe 2022 endete am 15. Juni 2022. Die Antragsstellung war über die bundeseinheitliche Plattform der Überbrückungshilfe möglich.

Weitere Hinweise:
Abwicklung des Programms: Die Programmabwicklung ist sichergestellt. Damit auch nach dem 30. Juni 2022 noch nicht bearbeitete Anträge weiter geprüft und Hilfen ausgezahlt werden können, ergehen für alle am 13. Juni 2022 noch nicht beschiedenen Erst- und Änderungsanträge aus den Programmen Überbrückungshilfe III, III Plus, IV, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 fristwahrende vorläufige Bescheide.
Fristwahrender Bescheid: Der fristwahrende vorläufige Bescheid bestätigt den Antragstellenden, dass ihr Antrag fristgerecht eingegangen ist und setzt den Anspruch auf die beantragte Leistung dem Grunde nach vorläufig fest. Ein Anspruch auf Auszahlung eines bestimmten Betrags und ein schutzwürdiges Vertrauen auf Erhalt von Überbrückungshilfe entstehen dadurch nicht. Eine Auszahlung erfolgt erst nach weiterer Prüfung der Fördervoraussetzungen. Prüfung und Auszahlung können auch noch nach dem 30. Juni 2022 erfolgen.
Bescheidabruf durch die prüfenden Dritten erforderlich (wichtig!): Damit die Bescheide fristgerecht wirksam werden, müssen sie durch die prüfenden Dritten im Portal bis zum 30. Juni 2022 abgerufen werden. Sofern bis zum 20. Juni 2022 kein fristwahrender Bescheid zugegangen ist, muss die Bewilligungsstelle oder Hotline kontaktiert werden. Auch hier bitten wir um die Mitwirkung der prüfenden Dritten und Antragstellenden.
Neustarthilfe Plus
Anträge auf Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021 konnten bis 31. März 2022 gestellt werden.
Neustarthilfe 2021
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge der Neustarthilfe im Förderzeitreitraum Januar bis Juni 2021 endete am 31. Oktober 2021.
Informationen, Terminangaben und Hinweise zur Endabrechnung der Neustarthilfe finden Sie hier.
Die Neustarthilfe unterstützt Soloselbstständige, die wegen fehlender Fixkosten wie zum Beispiel Büromieten oder Leasingkosten nicht von der Überbrückungshilfe profitieren. Die Neustarthilfe ermöglicht einen Zuschuss unabhängig von den Fixkosten. Die Neustarthilfe wurde als Neustarthilfe Plus sowie als Neustarthilfe 2022 verlängert.
Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de, ob Sie zur direkten Antragstellung berechtigt sind. Für die Anmeldung zum Direktantrag benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat.
Ausführliche Informationen zur Neustarthilfe finden Sie auf den speziellen Informationsseiten des BMWi und in den jeweiligen FAQs. Die Links dazu finden Sie auf der rechten Seite unter “Weiterführende Informationen”.
Für Soloselbständige gibt es eine Service-Hotline unter: +49 30-1200 21034
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Nehmen Sie über unsere E-Mail-Hotline Kontakt mit unserem Betriebsberater-Team auf, um sich beraten zu lassen: wirtschaftshilfe@niederrhein.ihk.de
Wir melden uns bei Ihnen!