Verlängerung bis Juni 2022

Kurzarbeitergeld beantragen

Wir beraten Sie zum Kurzarbeitergeld. Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer. Wir rufen Sie zurück. KUG@niederrhein.ihk.de
Kurzarbeitergeld wird bis Ende Juni 2022 verlängert
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2021 entstanden ist, auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum 30. Juni 2022, verlängert. Die Verlängerung der Bezugsdauer tritt rückwirkend zum 1. März 2022 in Kraft.
Die Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier.
In der aktuellen Corona-Krise kann es für Unternehmen eine große Entlastung sein, die Arbeitszeit zu reduzieren. Kurzarbeitergeld zu beantragen, kann eine echte Herausforderung sein, wenn es um eine zügige Bewilligung geht. Aktuell kann bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragt werden. Hier finden Sie alle wichtigen Hintergrundinformationen zum Verfahren.
Hinweis: Im Vorfeld muss die rechtliche Grundlage im Unternehmen geprüft werden, ob Kurzarbeit durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag angeordnet werden kann. Durch Kurzarbeit sollen betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden.
Die Agentur für Arbeit prüft in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung von Kurzarbeitergeld erfüllt sind.
Weitere Informationen (wie beispielsweise das Formular zur Anzeige des Leistungsausfalls und den Leistungsantrag auf Kurzarbeitergeld) finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit und in einer Kurzübersicht.
Alle Unternehmen aus Duisburg sowie den Kreisen Kleve und Wesel können, für alle KUG-Anzeigen, KUG-Anträge oder KUG-Unterlagen, die beigefügten Kontaktdaten nutzen:
Mail:                                        Essen.031-OS@arbeitsagentur.de
Fax:                                         0201 / 1819108031
Postweg:                                Agentur für Arbeit Essen
                                                 45098 Essen
Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt den Unternehmen insbesondere die Nutzung des eServices: https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal.
Hier ist die Übermittlung aller Unterlagen sofort einsehbar und abrufbar. Sofern der Unternehmer die Bewilligungsbescheide der Agentur für Arbeit einsehen möchte, kann er hier eigenständig die Einstellung in den eServices vornehmen.
Um die erforderliche Zugangsdaten (PIN) für den eService schnellstmöglich zu erhalten, können sich Betriebe in der aktuellen Situation direkt an die Arbeitsagenturen wenden:  
Duisburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de (für Betriebe in Duisburg)
Wesel.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de (für Betriebe in den Kreisen Wesel und Kleve)
Ergänzend bietet unser Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 180 KB)im Downloadbereich umfangreiche FAQs mit weiterführenden Informationen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise.
Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags? Hierzu stellen wir Ihnen nachfolgend ein Video zur Verfügung.
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© IHK Schwaben
Die Bundesagentur für Arbeit stellt außerdem ein Erklärvideo zu den Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes bereit.
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