Aktuelle Informationen

Coronaschutzverordnung NRW

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung NRW an die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes angepasst. Aktuelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Seit dem 3. April 2022 gelten in Nordrhein-Westfalen keine Zugangsbeschränkungen mehr. Die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen sind entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) - gültig ab 23.Dezember 2022 sowie der Anlage 1 „Hygieneempfehlungen für Unternehmen” und Anlage 2 „Hygieneempfehlungen für Privatpersonen” zur Corona-Schutzverordnung. 
Die neue Verordnung gilt bis zum 31. Januar 2023.