Nr. 929692081

Prüfung Gefahrgutbeauftragte

Veranstaltungsdetails

Zielsetzung:

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen (§ 3 Abs. 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV). Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann nach dem Unterabschnitt 1.8.3.4. ADR/RID/ADN
  • vom Leiter des Unternehmens,
  • von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder
  • von einer dem Unternehmen nicht angehörigen Person wahrgenommen werden,
sofern dieser tatsächlich in der Lage ist, die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten zu erfüllen.

Inhalt:

Schulung: Die in den Schulungen zu behandelnden Sachgebiete ergeben sich aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN sowie aus § 8 GbV. Dies gilt analog für den Seeschiffsverkehr. Die Schulung zum erstmaligen Erwerb des Schulungsnachweises umfasst
  • für den ersten Verkehrsträger mindestens 22 Stunden und 30 Minuten (30 Unterrichtseinheiten [UE])
  • für jeden weiteren Verkehrsträger 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE).
Eine UE beträgt 45 Minuten. Schulungen dürfen nicht mehr als 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) pro Tag umfassen. Über die Teilnahme an der Schulung wird vom Lehrgangsveranstalter eine Lehrgangsbestätigung ausgestellt. Ablauf der Prüfung: Prüfung für Gefahrgutbeauftragte führen die Industrie- und Handelskammern durch. Interessenten können sich unabhängig vom Lehrgangsort, vom Wohnort oder Firmensitz bei jeder IHK zur Prüfung anmelden. Die Prüfung ist ausschließlich schriftlich, die verwandten Fragebögen bundeseinheitlich. Prüfungen nach GbV sind
  • die Grundprüfung nach einer Schulung, die mindestens 22 Stunden und 30 Minuten (30 UE) umfasste,
  • die Ergänzungsprüfung nach einer Schulung, die mindestens 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) umfasste,
  • die Verlängerungsprüfung.
  • Die Grundprüfung kann für einen oder bis zu vier Verkehrsträger abgenommen werden. Die Fragen und Aufgaben der Prüfung berücksichtigen die in § 5 Abs. 2 GbV genannten Sachgebiete. Die Prüfungsbögen für die Grund- und Ergänzungsprüfung enthalten offene Fragen, Multiple-Choice-Fragen und miteinander verknüpfte Fragen nach einer Aufgabenbeschreibung (Fallstudie). Die Prüfungsbögen für die Verlängerungsprüfung enthalten offene Fragen und Multiple-Choice-Fragen. In der Prüfung muss der Schulungsteilnehmer nachweisen, dass er über die Kenntnisse, das Verständnis und die Fähigkeiten verfügt, die für die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter erforderlilch sind. Aus diesem Grunde werden in der Prüfung Fragen und Aufgaben gestellt, die selbstständiges Arbeiten mit den betreffenden Gefahrgutvorschriften erfordern. Als Hilfsmittel sind in der Prüfung die einschlägigen Rechtsvorschriften für die jeweiligen Verkehrsträger zugelassen. Elektronische Medien dürfen bei der Prüfung nicht eingesetzt werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 50 Prozent der möglichen Höchstpunktzahl erreicht wurden. Eine einmalige Wiederholung der Grundprüfung ist ohne weitere Schulung möglich. Verlängerungsprüfungen können innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises beliebig oft wiederholt werden.

    Zielgruppe:

    Als Gefahrgutbeauftragter darf nur bestellt werden oder als Unternehmer selbst die Funktion des Gefahrgutbeauftragten wahrnehmen, wer Inhaber eines für den betroffenen Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist (§ 3 Abs. 3 GbV). Der 5-jährige Schulungsnachweis wird erstmalig nach Teilnahme an einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Grundschulung und nach Bestehen der entsprechenden Prüfung vor der IHK ausgestellt. Die Verlängerung des Schulungsnachweises erfolgt nach Bestehen einer Verlängerungsprüfung. Die Prüfung kann ohne vorhergehende Schlung absolviert werden. Die Verlängerung des Schulungsnachweises um 5 Jahre kann nur innerhalb Gültigkeit die Verkehrsträger unfassen, für die die zu verlängernde Schulungsbescheinigung gilt.


    Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

    • Vereinbaren Sie bitte den Prüfungstermin am Telefon 0203 2821 249
    Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg - Wesel - Kleve
    Mercatorstraße 22-24
    47051 Duisburg