Nr. 595770357

Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung

Veranstaltungsdetails

Zielsetzung:

Der Unterrichtungsnachweis über die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren

für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung wird am Ende der Veranstaltung ausgeteilt.



Inhalt:

Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigen gemäß § 33c der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wer neu in diesem Gewerbe ist, muss seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit und das Vorliegen eines Sozialkonzepts einer öffentlich anerkannten Institution nachweisen sowie seit 2013 auch eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) absolvieren.

Zuständig für die Erlaubniserteilung ist das jeweilige Ordnungsamt.

Von der neuen IHK-Unterrichtung sind nicht nur der Aufsteller selbst betroffen, sondern auch technische Mitarbeiter, welche die Geräte vor Ort aufstellen. Verpflichtend ist die IHK-Unterrichtung für alle ab dem 1. September 2013 beantragten Erlaubnisse sowie alle technischen Mitarbeiter (auch von bis dahin bestehenden Unternehmen). Inhaber einer Aufstellerlaubnis, die vor dem Stichtag erteilt wurde, sind nicht zur Unterrichtsteilnahme verpflichtet.

Die Niederrheinische IHK führt das Unterrichtungsverfahren auch für die IHKs Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen und Krefeld/Mönchengladbach durch. Die Zahl der Teilnehmer ist pro Unterrichtung auf 20 beschränkt.

Inhalte der Unterrichtung

- Gewerbeordnung

- Spielverordnung

- Spielhallenrecht der Bundesländer

- Jugend- und Spielerschutz

Zielgruppe:

Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigen gemäß § 33c der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind ausreichende Deutschkenntnisse notwendig.




Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 17.05.2024
  • 14.06.2024
  • 23.08.2024
  • 20.09.2024
  • 11.10.2024
  • 08.11.2024
  • 06.12.2024