Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes
Veranstaltungsdetails
Diese Unterrichtung richtet sich speziell an Teilnehmer, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen. Der Dolmetscher wird vom Teilnehmer gestellt.
Der Unterrichtungsnachweis über die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes wird am Ende der Veranstaltung ausgeteilt.
Inhalt:
Inhalte der Unterrichtung
- Lebensmittelhygiene
- Risiko durch Lebensmittel
- Gefahren durch Mikroorganismen
- Gesetzliche Grundlagen (HACCP-Konzept)
- Was sind Zusatzstoffe, Beispiele, Risiken, Kennzeichnung?
- Rechtsaspekte, Ordnungswidrigkeit, Straftat
- Mögliche Gefahrenpotentiale
- Warenkunde
Zielgruppe:Wer eine Gaststätte eröffnen bzw. betreiben möchte braucht eine Erlaubnis des örtlichen Ordnungsamtes, wenn Alkohol ausgeschenkt werden soll. Demgegenüber ist eine Erlaubnis nicht notwendig, wenn alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Kostproben angeboten bzw. vertrieben werden.
Diese Unterrichtung richtet sich speziell an Teilnehmer, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen. Der Dolmetscher wird vom Teilnehmer gestellt.