Standortfaktor Steuern

Realsteuern

Zu den Realsteuern (auch Objektsteuern genannt) zählen in Deutschland insbesondere die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer A und B. Durch die Gewerbesteuer wird die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes besteuert. Die Grundsteuer hingegen besteuert das Eigentum sowie die Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung. Unterschieden wird bei der Grundsteuer zwischen der Grundsteuer A („agrarisch“ – für Grundstück der Land- und Forstwirtschaft) sowie der Grundsteuer B („baulich“ – für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude).


Grund- und Gewerbesteuern stellen wichtige Einnahmequellen für die Kommunen dar. Für beide Steuerarten verfügen die Gemeinden über ein eigenständiges Hebesatzrecht. Das heißt, sie können die Höhe dieser Steuern durch die Festlegung von sogenannten Hebesätzen beeinflussen. Die Hebesätze werden jährlich im Rahmen der kommunalen Haushaltsberatungen neu festgesetzt. So wichtig die Steuereinnahmen aus der Grund- und insbesondere der Gewerbesteuer für die Gemeinden auch sind – für die ansässigen Unternehmen sind sie ein relevanter Kosten- und damit auch Standortfaktor!
Als IHK verfolgen wir deshalb im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen aktuelle Hebesatzentwicklungen (vor allem bei der ausschließlich Gewerbebetriebe belastenden Gewerbesteuer) und setzen uns, wo immer möglich, für verminderte Belastungen bzw. bestenfalls sogar Entlastungen ein.
Kommunale Gewerbesteuerhebesätze und deren Entwicklung
Gewerbesteuerhebesätze
Quelle: Eigene Erhebung der Niederrheinischen IHK bei den Kommunen