Förderprogramm

Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen

E-Mobilität als Teil des betrieblichen Mobilitätsmanagements: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Kauf und die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Pro Anschaffung werden bis zu 900 Euro gefördert. Die Förderung gilt für Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufliche und kommunale Unternehmen. Auch Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen können davon Gebrauch machen. 
Die Ladepunkte müssen sich auf dem Betriebsgelände befinden und nicht öffentlich zugänglich sein. Genutzt werden können sie für das Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen der Beschäftigten. 
Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird.
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