Erhöhung der LKW-Maut ab 01. Dezember 2023

Erhöhung der Lkw-Maut

Die Maut wird ab dem 1. Dezember 2023 aus der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke des Fahrzeugs und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer berechnet, der jeweils einen Anteil für die verursachten CO₂-Emissions-, Luftverschmutzungs-, Lärmbelastungs- und Infrastrukturkosten enthält.
  • Die Mautsatz-Anteile der Infrastruktur und der Lärmbelastungskosten sind abhängig von der Gewichtsklasse sowie oberhalb von 18 Tonnen tzGm zusätzlich von der Achszahl.
    Bitte beachten: Ab dem 1. Dezember 2023 ist für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr das zGG, das zulässige Gesamtgewicht, (Fahrzeugschein-Feld F.2) ausschlaggebend, sondern die tzGm, die technisch zulässige Gesamtmasse (Fahrzeugschein-Feld F.1).
  • Der Mautsatz-Anteil für die verursachte Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse. Dabei wird jedes Fahrzeug aufgrund seiner Schadstoffklasse einer der sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet. Die Angabe der Schadstoffklassen liegt in der Verantwortung der Mautkunden; die Kunden sind verpflichtet, alle mautrelevanten Daten korrekt anzugeben (Prinzip der Selbstdeklaration).
     
  • Der Mautsatz-Anteil für die verursachten CO₂-Emissionen richtet sich nach der CO₂-Emissionsklasse. Dabei wird jedes Fahrzeug in eine der vier Emissionsklassen eingeordnet. Die Angabe der Emissionsklasse liegt in der Verantwortung der Mautkunden. Initial werden alle registrierten Mautkunden von Toll Collect der Emissionsklasse 1 zugeordnet. Im Kunden-Portal kann für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab den 1. Juli 2019 eine günstigere Klasse beantragt werden.
Quelle: Toll Collect