Seit August in kraft

Kennzeichnungspflicht für Mietwagen

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes hat der Gesetzgeber am 01. August 2021 eine Kennzeichnungspflicht für Mietwagen eingeführt. Aufgrund der unbestimmten Formulierung im Rahmen der Novelle, hat es bis Anfang November gedauert, bis klar war, in welcher Form die Straßenverkehrsämter die Kennzeichnung ausstellen. 
Ein Mietwagen kann mit Fahrer für eine Fahrt bei einem Personenverkehrsunternehmen gebucht werden (Häufig betreibt der Taxiunternehmer auch Mietwagen). Mietwagen haben, anders als Taxen keine Beförderungs-, Betriebs-, Bereitstellungs- und Tarifpflicht im Pflichtfahrgebiet. Jedes Fahrzeug in der gewerblichen Personenbeförderung benötigt von der Straßenverkehrsbehörde eine Genehmigung, diese ist an der Ordnungsnummer hinten rechts unten in der Heckscheibe zu erkennen. Taxen haben eine gelbe Plakette mit schwarzen Ziffern. Mietwagen haben jetzt eine blaue Plakette mit weißen Ziffern. Für die Fahrgäste ergeben sich bei der Auswahl eines gekennzeichneten Mietwagens folgende Vorteile:
  • Regelmäßige gesundheitliche Prüfung der Fahrer
  • Fahrer mit Personenbeförderungsberechtigung
  • Versicherungsschutz für die Personenbeförderung
  • Jährliche Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge
  • Regelmäßige Überprüfung der persönlichen und finanziellen Zuverlässigkeit des Unternehmers
  • Aufzeichnungspflicht der Fahrten durch den Unternehmer