Über uns

Mitgliedschaft

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt die Niederrheinische IHK verbindlichen rechtlichen Vorgaben. Die wichtigsten sind das IHK-Gesetz des Bundes und das nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz. Zahlreiche weitere Gesetze weisen der IHK darüber hinaus einzelne Aufgaben zu, wie z.B. die Durchführung der beruflichen Bildung.
Wesentliches Element der IHK-Arbeit ist die gesetzlich vorgesehene Mitgliedschaft aller Gewerbetreibenden - mit Ausnahme des Handwerks - unabhängig von Branche und Größe. Nur dies sichert die Neutralität ihrer Tätigkeit. Die IHK ist damit unabhängig von den Interessen einzelner Gruppen, Branchen oder Unternehmen und kann so das Gesamtinteresse der Wirtschaft wahrnehmen. Aus diesem Grunde hat auch das Bundesverfassungsgericht wiederholt bestätigt, dass die Mitgliedschaft in der IHK mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Als Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft regelt die Niederrheinische IHK ihre Angelegenheiten durch eigenes Satzungsrecht. Dies ist die zentrale Aufgabe der Vollversammlung. Sie ist die ehrenamtlich tätige Vertretung aller Mitgliedsunternehmen, die alle fünf Jahre gewählt wird und mit Unternehmern aller Branchen und Betriebsgrößen besetzt ist. Ihre Zusammensetzung ist damit ein Spiegelbild der Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks.