Grundlagen der IHK-Arbeit

IHK-Satzungen

Als Selbstverwaltungskörperschaft regelt die IHK ihre Angelegenheiten durch eigenes Satzungsrecht, das durch die Vollversammlung beschlossen wird.
Die Satzung der IHK regelt die grundlegenden Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten der Vollversammlung und der anderen Organe der IHK. Die Wahlordnung legt das Verfahren der Wahl zur Vollversammlung fest.
Das Finanzstatut regelt die Wirtschaftsführung sowie die Rechnungslegung und Abschlussprüfung der IHK. Auf seiner Grundlage ergehen jährlich der Wirtschaftsplan, der die Verwendung der Finanzmittel bestimmt, und die Wirtschaftssatzung, die unter anderem die Höhe der Beiträge regelt. In der Beitragsordnung finden sich Regelungen über das Verfahren zur Veranlagung zum Mitgliedsbeitrag.
Die Höhe der Gebühren für einzelne Tätigkeiten und Verfahrensfragen regelt die Gebührenordnung.
Neben diesen wichtigsten Rechtsgrundlagen der IHK gibt es Satzungen, die einzelne Tätigkeitsbereiche regeln, wie die Durchführung von Schulungen und Prüfungen für bestimmte Berufe, die öffentliche Bestellung von Sachverständigen und die Prüfungsordnungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Informationen hierzu erhalten Sie bei den jeweiligen Sachthemen.