Grundlagen der IHK-Arbeit

Compliance

Die Einhaltung der Regelungen aus Gesetzes- und Satzungsrecht spielt für die Niederrheinische IHK eine wichtige Rolle. Die Vollversammlung hat daher mit Geltung für die ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen einen IHK-Compliance-Kodex erlassen.

Hinweise

Für Hinweise auf Verstöße gegen den Compliance-Kodex steht ein externer und neutraler Ansprechpartner - der Ombudsmann der Niederrheinischen IHK zur Verfügung:
Herr Rechtsanwalt Andreas Riegel, Roßstraße 96, 40476 Düsseldorf,
Tel.: 0211/41 55 80 - 10, Fax: 0211/41 55 80 - 19,
Er nimmt die Hinweise entgegen und prüft, ob ihnen nachzugehen ist. Dies gilt auch für Verstoßmeldungen gegen EU-Recht. Gleichzeitig soll dadurch sichergestellt sein, dass eventuelle Fehler zukünftig vermieden werden.

Hinweisgeberstelle der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer

Die Niederrheinische IHK hat eine nach dem Hinweisgeberschutzgesetz entsprechende interne Hinweisgeberstelle geschaffen, die online abrufbar ist. Die Hinweisgeberstelle ist nicht für allgemeine Beschwerden gedacht. Falls IHK-Mitglieder Beschwerden mitteilen wollen, sind in diesem Fall die direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu kontaktieren.