Unternehmensbewertung - Unternehmenswertrechner

Unternehmensbewertung - Unternehmenswert - Unternehmenswertrechner

Sie wollen Ihr Unternehmen im Zuge einer Nachfolge weitergeben oder verkaufen? Oder Sie planen Ihr Unternehmen zu verpachten, Ihren Betrieb durch Kauf eines weiteren Betriebsteils zu erweitern oder einen neuen Gesellschafter aufnehmen? Dann benötigen Sie eine Vorstellung über den Wert des betreffenden Unternehmens. Nutzen Sie als Hilfestellung den Unternehmenswertrechner der Unternehmenswerkstatt.
Der Unternehmenswert ist ein zentraler Aspekt im Zuge eines Verkaufs, einer Übergabe oder einer Nachfolge. Mit dem Unternehmenswertrechner der Unternehmenswerkstatt Deutschland (UWD) kalkulieren Sie neutral und unabhängig den Wert Ihres Unternehmens. Die Unternehmensbewertung hat die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder von Anteilen an Unternehmen zum Gegenstand.
Zögern sie nicht, professionelle Hilfe bei der Bewertung Ihres Unternehmens in Anspruch zu nehmen, beispielsweise von einem Sachverständigen, einem Steuerberater oder einem Unternehmensberater.
Einen absolut richtigen und objektiven Unternehmenswert gibt es nicht. Vielmehr ist der Kaufpreis das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer. Die Preisfindung wird dabei auch von Angebot und Nachfrage beeinflusst. Dies gilt zumindest außerhalb der steuerlichen Betrachtung. Folgendes kann man daher festhalten:
•    In der Praxis gilt: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
•    Es gibt nicht den einen objektiven Unternehmenswert.
•    Die Ermittlung eines Unternehmenswertes ist keine einfache und simple Angelegenheit.
•    Zur Unternehmenswertermittlung gibt es verschiedene Unternehmensbewertungsverfahren

Für die Ermittlung des Unternehmenswertes gibt es unterschiedliche Methoden, welche z. B. die Berücksichtigung des Ertragswertes (Bewertung des künftigen Gewinns bzw. des eingesetzten Eigenkapitals), des Substanzwertes (Wert des Anlagevermögens und des Warenbestandes) oder von Vergleichswerten (Preis bereits übergebener Unternehmen) betrachten. Aber auch Mischformen sind denkbar.
Auch im Internet gibt es diverse Seiten bzw. Anbieter die eine Unternehmenswertberechnung anbieten bzw. ermöglichen. Grundsätzlich sollte mit diesen Möglichkeiten umsichtig und zurückhaltend umgegangen werden da, wie oben erwähnt, die Ermittlung eines Unternehmenswertes keine simple Angelegenheit darstellt. Dennoch können diese “Tools” dabei helfen das eigene Wissen zur Unternehmenswertberechnung zu verbessern oder auch, um eine erste unverbindliche Hausnummer oder einen Vergleichswert zu einer bestehenden Berechnung zu bestimmen.
Auf der rechten Seite finden Sie neben weiterführenden Informationen auch Links zu einigen Seiten auf denen man eine Unternehmenswertberechnung vornehmen kann. Diese “Tools” werden jedoch weder von uns empfohlen, noch erhebt diese Liste einen Anspruch auf Vollständigkeit.
Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Verfahren zur Unternehmensbewertung kurz vor:
Vergleichswertverfahren - "Was kosten die Anderen?"
Dieses Verfahren ist für Branchen geeignet, in denen Unternehmensübertragungen vergleichbarer Unternehmen häufig sind. z. B. freiberufliche Praxen, Gastronomie-Betriebe, Brauereien. Hierbei werden als Verhandlungsbasis meist die Preise von bisheriger Veräußerungen herangezogen. Die Daten werden dabei von branchengleichen Unternehmen herangezogen, die ähnliche Kennziffern aufweisen wie z. B.:
•    Unternehmensgröße 
•    Rechtsform
•    Kundenstruktur
•    Kunden/Käuferkreis
•    Region
Ertragswertverfahren - "Wie viel Gewinn erwirtschaftet das Unternehmen in Zukunft?"
Für den Jungunternehmer steht die tragfähige wirtschaftliche Existenz im Vordergrund. Deshalb sollte an erster Stelle die künftige Ertragskraft des Unternehmens ermittelt werden. Der Ertragswert setzt sich zusammen aus:
•    den geschätzten zukünftigen Erträgen der folgenden fünf Jahre und
•    dem sogenannten Kapitalisierungszinsfuß, mit dem die geschätzten Erträge abgezinst werden
Die Schätzung der zukünftigen Erträge beruht auf den Betriebsergebnissen der vergangenen drei Jahre.
Modifiziertes Ertragswertverfahren
U.a. für die Bewertung freiberuflicher Unternehmen wird das mittlerweile auch durch die Rechtsprechung als vorzugswürdig angesehene Modifizierte Ertragswertverfahren angewendet. In der Bewertungspraxis durch Sachverständige wird diese Bewertungsmethode mittlerweile auch vorzugsweise bei der Bewertung kleiner und insbesondere stark inhabergeprägter KMU eingesetzt.
Das klassische Ertragswertverfahren geht von einer unbegrenzten Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens aus und kapitalisiert folgerichtig alle künftig anfallenden finanziellen Überschüsse (ohne zeitliche Begrenzung). Das Modifizierte Ertragswertverfahren unterscheidet sich vom klassischen Ertragswertverfahren durch eine festgelegte Begrenzung des Kapitalisierungszeitraums (auch „Goodwill-Reichweite“ genannt) auf wenige Jahre (i. d. R. ein bis zehn Jahre) und die daraus resultierende Notwendigkeit der zusätzlichen Berücksichtigung bzw. Hinzurechnung des abgezinsten Wertes des betriebsnotwendigen Sachanlagevermögens (Zeitwert der Substanz) und erfordert gängiger Weise eine Schätzung durch einen Sachverständigen.
Der Kapitalisierungszeitraum als wichtigster Parameter des Modifizierten Ertragswertverfahrens ist transparent und nachvollziehbar zu ermitteln bzw. zu berechnen. Der Wert eines KMU, das fortgeführt werden soll (Going-Concern-Prinzip), setzt sich somit nach dem Modifizierten Ertragswertverfahren aus den beiden wesentlichen Komponenten Substanzwert (materieller Unternehmenswert) und ideellem Wert = Ertragswert (*immaterieller Unternehmenswert) zum Bewertungsstichtag zusammen.
* Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern zählen mitunter die Reputation, der Kundenstamm, der Mandantenstamm, das Knowhow, sowie Qualifikationen der Beschäftigten. Diese Faktoren beeinflussen die Marktstellung und die Ertragskraft des Unternehmens.
Substanzwertverfahren - "Was kostet es, das Unternehmen mit seinen Vermögensgegenständen in seinem jetzigen Zustand neu zu errichten?"
Zur Errechnung eines Unternehmenspreises ist die Bewertung der Vermögensbestände (Aktiva) möglich. Das Anlagevermögen besteht meistens aus Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, dem Lagerbestand etc. Die Substanzwertberechnung orientiert sich an den Aufwendungen die erforderlich wären, um ein Unternehmen gleicher Art neu zu errichten. Es sind also die Wiederbeschaffungskosten für die Vermögensgegenstände anzusetzen. Bekannt ist, niemand wird für zwei Unternehmen, die den gleichen Substanzwert haben, aber durch beispielsweise unterschiedliche Wettbewerbsverhältnisse abweichende Gewinne erzielen, denselben Wert ansetzen.
Beim Vergleich des Ertragswertverfahrens und des Substanzwertverfahrens ist zu berücksichtigen, dass der Verkäufer eines Unternehmens mit negativem Ertragswert wohl kaum bereit sein dürfte, sein Unternehmen unter dem Substanzwert abzugeben.
Abschließend ist allgemein zu sagen: Bewertungsverfahren sind weder richtig noch falsch. Der Unternehmenswert stellt keine feste Größe dar. Ein Nachfolger bzw. Existenzgründer muss die für ihn wirtschaftlich tragbare Methode finden. Fehleinschätzungen und damit ein zu hoher Übernahmepreis können die betriebliche und private Existenz bedrohen.
Mittelwertverfahren
Dieses Verfahren kombiniert Ertrags- und Substanzwert des Unternehmens in beliebiger Gewichtung. Der Gewichtungsfaktor ist dabei abhängig vom in der Branche notwendigen Betriebsmitteleinsatz zur Erfüllung des Unternehmenszwecks.
Ungewichtet lautet die Bewertungsformel: Mittelwert = (Ertragswert + Substanzwert) / 2
Weitere mögliche Verfahren:
•    Discounted-Cash-Flow-Methode
•    Liquidationswertverfahren
•    Multiplikatorenverfahren
•    Stuttgarter Verfahren
•    Verfahren der Geschäftswertabschreibung
Unterstützung bei der Ermittlung des Wertes Ihres Unternehmens erhalten Sie von Sachverständigen, Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatungsgesellschaften. Lassen Sie sich helfen!
Sprechen Sie hierzu auch unsere Betriebsberater an oder treten Sie über unsere E-Mail-Hotline mit unserem Betriebsberater-Team in Kontakt: nachfolge@niederrhein.ihk.de