Ganz ohne Papier!

Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Der Gewerbesteuerbescheid bedeutet in seiner bisherigen Papierform für zahlreiche Unternehmen einen hohen Erfüllungsaufwand. Mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid soll dieser Vorgang optimiert werden, sodass die Steuerpflichtigen und ihre Steuerbüros die Bescheide maschinell weiterverarbeiten können.

Digitale Schnittstelle zu „Elster”

Besonders für Unternehmen mit mehreren Standorten bedeuten Prüfung und Verarbeitung der Bescheide einen enormen Aufwand. Anfang nächsten Jahres aber soll das ein Ende haben: Dann soll der digitale Gewerbesteuerbescheid nach einer Pilotphase vollständig funktionieren – in ganz Deutschland können dann rund 3,9 Millionen Unternehmen davon profitieren.
Die bundesweit einheitliche digitale Lösung, die an das Steuerportal Elster-Transfer gekoppelt ist, bedeutet für Kommunen und Unternehmen eine große Erleichterung. Unternehmen können damit nun ein automatisiertes Verfahren anwenden und müssen nicht mehr alle Gewerbesteuerbescheide manuell in der Buchhaltung bearbeiten. Insbesondere Unternehmen mit Betriebsstätten in unterschiedlichen Kommunen profitieren davon, denn der einheitliche digitale Gewerbesteuerbescheid kann automatisch in das betriebliche ERP-System heruntergeladen und maschinell verarbeitet werden. Der gesamte Workflow – vom Einreichen der elektronischen Gewerbesteuererklärung bis hin zur rechtssicheren Bescheidzustellung in das elektronische Elster-Postfach des Unternehmens – erspart den Unternehmen auf Dauer viel Bearbeitungsaufwand und damit verbundene Kosten.

Wie erhalte ich den digitalen Bescheid?

Damit ein Unternehmen (bzw. seine Steuerberatung) den Gewerbesteuerbescheid digital erhält, muss eine Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe abgegeben werden, die direkt bei der Gewerbesteuererklärung unter „Anlage Bekanntgabe“ angekreuzt werden kann (aktuell nur in MeinELSTER direkt möglich).
Bei der Abgabe dieser Einwilligung werden dann zusätzliche Merkmale für den digitalen Versand abgefragt (z.B. Benachrichtigungsmailadresse oder ELSTER-ID).

Alternativ zur Einwilligung im Rahmen der Gewerbesteuererklärung in MeinELSTER kann die schon erfolgte Steuererklärung auch nachträglich für die Erklärungen des Geschäftsjahres 2022 direkt gegenüber der Kommune mit einem elektronischen Bekanntgabewunsch formlos z.B. per Mail versehen werden. Dafür wurde eine Formularvorlage entwickelt, die von Unternehmen (bzw. ihrer Steuerberatung) ausgefüllt und direkt an die Kommune(n) gesendet werden kann.

Dieses Vorgehen hat aktuell folgende Vorteile:

• Unternehmen können noch im Jahr 2023 ihren digitalen Bekanntgabewunsch äußern:
Die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe ist bei der Abgabe der Gewerbesteuererklärung in MeinELSTER bereits verfügbar, bei DATEV wird das Feature voraussichtlich erst Anfang 2024 freigeschaltet. Durch das Formular können somit z.B. alle DATEV-Steuererklärenden ihren Bekanntgabewunsch schon dieses Jahr äußern.

• Die Einwilligung gegenüber der Kommune gilt unbefristet:
Die Gültigkeit der Einwilligung im Rahmen der Gewerbesteuererklärung bezieht sich immer nur auf den Erhebungszeitraum der Erklärung. Die mit dem Formular erteilte Einwilligung gegenüber der Kommune(n) gilt unbefristet und muss deshalb nicht jedes Jahr erneut erteilt werden.

• Versand an viele Kommunen gleichzeitig möglich:
Unternehmen mit mehreren Standorten (in ggf. mehreren Bundesländern) können das Formular ein Mal ausfüllen und an alle Kommunen der Standorte gleichzeitig schicken. Dadurch kann der digitale Bekanntgabewunsch einmalig für alle Standorte erteilt werden.

Die Formularvorlage ist bereits online öffentlich verfügbar.
Weitere Informationen zu technischen Prozessen, Leitfäden und FAQs finden Sie auf www.elster.de.