Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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Bei uns finden Sie den richtigen Experten

Schnell und unkompliziert helfen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Sie sind durch eine IHK oder eine andere Körperschaft auf ihre Neutralität und gewissenhafte Aufgabenerfüllung vereidigt und verfügen über besondere Sachkunde auf ihrem Fachgebiet.
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Die IHK benennt Sachverständige für Gerichte, wobei in laufenden Gerichtsverfahren Sachverständige nur auf Anfrage des Gerichts benannt werden.
Auch Unternehmen und Privatleute brauchen außerhalb von Gerichtsverfahren die Hilfe von Fachleuten, wenn es um die Ermittlung eines Wertes oder die Feststellung eines Schadens geht und finden diese unkompliziert im Internetverzeichnis mit zusätzlichen Funktionen, wie der Umkreissuche, um die Anfahrtskosten des Sachverständigen zu minimieren.
Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Niederrheinischen Industrie- und Hanldelskammer sowie der anderen IHKs, Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern finden Sie im Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammern.
Seien Sie sich in gerade solchen Fällen vorab darüber klar, ob der Wert einer Angelegenheit den damit verbundenen Aufwand rechtfertigt. Wenn Sie einen Sachverständigen mit der Anfertigung eines Gutachtens beauftragen, sollten Sie die Frage des Honorars unbedingt vorab klären. Es gibt keine vorgeschriebene Gebührenordnung für Sachverständige. Die gleiche Leistung kann also bei verschiedenen Sachverständigen unterschiedlich viel kosten.