Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Gütesiegel für Sachverständige

Sachverständige auf dem Gebiet der Wirtschaft, die über besondere Sachkunde verfügen und persönlich geeignet sind, können von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt werden.
Ein Sachverständiger, der die öffentliche Bestellung beantragt, muss der IHK seine besondere Sachkunde nachweisen. Nach welchen Kriterien dieser Nachweis erbracht werden kann, können Sie einem Merkblatt entnehmen, das Sie im Downloadbereich finden. Darüber hinaus muss ein Bewerber über Kenntnisse der besonderen Rechte und Pflichten öffentlich bestellter Sachverständiger verfügen.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
© Niederrheinische IHK
Eine eigenständige Ausbildung zum Sachverständigen gibt es nicht - vielmehr muss jeder Bewerber über die erforderliche Qualifikation aufgrund seines beruflichen Werdeganges verfügen. Einzelne Detailfragen können in Seminaren, Tagungen oder Lehrgängen vertieft werden. Solche Veranstaltungen werden nicht von der IHK, sondern von überwiegend privaten Anbietern durchgeführt. Derartige Weiterbildungsveranstaltungen können aber weder die notwendige jahrelange praktische Erfahrung noch die überdurchschnittlichen theoretischen Kenntnisse ersetzen, sondern nur unterstützen. Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist noch kein Sachkundenachweis, auch wenn sie mit einer Prüfung, einem Zertifikat o.ä. abgeschlossen wird.
Für die meisten Fachgebiete gibt es fachliche Bestellungsvoraussetzungen. Darin werden Anforderungen an die Ausbildung und bisherige berufliche Praxis definiert, deren Erfüllung für die öffentliche Bestellung erforderlich ist. Die derzeit bestehenden fachlichen Bestellungsvoraussetzungen können Sie über die Internetseiten des bundesweiten Sachverständigenverzeichnisses beziehen.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
Wir empfehlen, sich in jedem Fall vorab telefonisch über die Voraussetzungen zu informieren und bei ernstlichem Interesse anschließend einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Dort werden wir Ihnen die näheren Anforderungen und einzureichenden Unterlagen erläutern.