Arbeitsrecht

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Eine Kündigung sollte immer das letzte Mittel sein. Manchmal lässt sich diese aber trotz allem nicht vermeiden. Neben allgemeinen Pflichten sind bei einer Kündigung spezieller Arbeitnehmergruppen, wie Schwangere oder Schwerbehinderte, besondere Regelungen zu beachten. Entsprechende Informationen finden Sie in den Merkblättern im Downloadbereich.
Beachten Sie bitte Folgendes: Die Niederrheinische darf keine rechtliche Interessenvertretung (wie Vertretung vor Gericht, Formulierung von Abmahnungen oder Kündigungen) übernehmen. Auch können wir leider keine Informationen und Beratungen zu tarifvertraglichen Ansprüchen wie Gehältern geben. Darüber hinaus sind arbeitsrechtliche Auskünfte der Niederrheinischen natürlich nur für unsere Mitgliedsunternehmen, also für Arbeitgeber bestimmt. Daher beantworten wir keine arbeitsrechtlichen Anfragen von Arbeitnehmern.